Berlin braucht ein Wohnraumschutzgesetz – Mindestanforderungen an Wohnraum sind möglich

Das Wohnraumschutzgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die darauf zielen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen, Gefahren und Belästigungen genutzt werden können. Dazu gehören Regelungen über Mindestanforderungen, Instandsetzung, Überbelegung sowie über die Lagerung von Gegenständen oder Stoffen und die Haltung von Tieren.

In Hamburg gilt schon seit 1971 ein solches Gesetz, welches ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum enthält.

Angelehnt an dieses Gesetz will die MIETERPARTEI eine Gesetzesvorlage in den Senat einbringen um mehr als nur die Vermeidung und Beseitigung der bestehenden Zweckentfremdung von Wohnraum, sondern auch Mindestanforderungen sowie Erhaltung und Pflege von Wohnraum gesetzlich zu verankern. Dieses Gesetz würde den Mieterinnen und Mietern Berlins einen größeren Schutz sowie die Möglichkeit bieten, sich bei Verstößen gegen Mindestanforderungen wie dauerhaft durchfeuchtete Fußböden, Wände oder Decken wehren zu können.

Für die Umsetzung der Vorschriften sind noch einzurichtende Wohnraumschutzdienststellen in den bezirklichen Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt einzurichten.

Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum