Geld spenden

Spenden per Überweisung

Für Spenden verwenden Sie bitte eine Überweisung an folgende Bankverbindung:

KT-Bank

MIETERPARTEI Bundesverband

IBAN DE49 5023 4500 0162 1900 01

Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre genaue Anschrift an, damit die Spende korrekt zugeordnet werden kann.

Sie erhalten zu Beginn des folgenden Jahres eine Spendenbescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 1.650 Euro im Jahr (bzw. 3.300 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

In bestimmten Spendensituationen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Spendenbescheinigung. Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking, wenn eine politische Partei ist und bei Spenden der Verwendungszweck auf dem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt ist.

Nach dem Jahressteuergesetz 2020 ist ab dem 1.1.2021 für Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zur Höhe von 300 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich (bisher 200 EUR).

Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.