Soziales / Obdach- und Wohnungslosigkeit

Obdachlosigkeit bedeutet das Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum übernachten.

Wohnungslos bedeutet dass Menschen keine eigenen Mietvertrag haben und anderweitig Unterkunft finden. Diese Menschen finden  temporär Unterschlupf in Herbergen, Hotels, Frauenhäusern oder bei Verwandten.

Ebenso sind sogenannte Sofa-Hopper, die  kurzfristig Unterschlupf bei Freunden finden und sich „von Sofa zu Sofa hangeln“ wohnungslos.

Viele Betroffene wollen aus Scham auch selbst ihre Wohnungslosigkeit vor der Öffentlichkeit verbergen. Deshalb wird  in diesem Zusammenhang oftmals von „verdeckter“ oder „versteckter Wohnungslosigkeit“ gesprochen.

„Bettlerei und Landstreicherei“ wurden  erst 1974 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) entfernt.

Seit Einführung des  GMG  (Gesundheitsmodernisierungsgesetzes) im Jahr 2004 hat sich der Gesundheitszustand der wohnungslosen  ffMänner und Frauen weiter verschlechtert, aufgrund  der zahlreichen Regelungen, wie Zuzahlungen auf Heil- und Hilfsmittel zahlen, die für Wohnungs- und Obdachlose unbezahlbar sind.

Gewalt gegen wohnungslose und sozial ausgegrenzte Menschen ist ein alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft.

Ursachen für Obdach- und Wohnungslosigkeit sind: Wohnraumsituation / Mietpreise, Mietschulden und daraus resultierende Zwangsräumung, Persönliche Gründe (Scheidung oder Tod eines Lebensgefährten), Arbeitslosigkeit, Wegfall der Grundsicherungsleistung, Krankheit, Gefängnisaufenthalt (fehlende Resozialisierung), KriegsfluchtVertreibung oder Migration aus Armut, Verlust des Wohnraums infolge von Naturkatastrophen u.v.m.

Rechtsgrundlage für die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Personen ist § 17 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln.).

Bei der Einweisung in Not- und Gemeinschaftsunterkünfte geht es in keiner Weise um die Zurverfügungstellung von „Ersatzwohnraum“. Die Einweisung soll nur eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen und ein sog. „zivilisatorisches Minimum“ gewährleisten (das Allereinfachste, was zum Schutz gegen Wind und Wetter unentbehrlich ist). Es müssen ggf. auch weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. (Berlin.de)

40.000 Menschen (12.000 sind unter 18 Jahre) sind in Berlin in Wohnheimen, Hostels und Pensionen untergebracht. Davon sind ca 57% dort länger als 1 Jahr. (Stand 31.12.2017) 

Aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen, des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit meiden viele Obdachlose eine ordnungsrechtliche Unterbringung. In Wohnheimen gibt es Gewalt, Diebstahl und Krankheiten. Derzeit gelten ca. 800 000 Menschen in Deutschland, als wohnungslos. In Berlin werden in jedem Jahr 5000 Wohnungen zwangsgeräumt.

Wohnungslos zu sein bedeutet schutzlos zu sein. Zu einem würdevollen Leben gehört würdevolles Wohnen!

DESHALB FORDERN WIR:

  • Grundrecht auf Wohnen (Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Landesverfassung) endlich wirksam umsetzen.

  • Beschlagnahmung privater Wohnungen nach §§ 17, 16 ASOG“ zur Verhinderung einer drohenden Obdachlosigkeit

  • Modellprojekte schaffen für die wie Nutzung der leerstehenden Häuser (Bsp. 106 Wohnungen in der Habersaathstraße 40 – 48, Berlin Mitte)

  • Regelsatz der Sozialhilfe muss in den höheren Bedarf angepasst werden. Zugriffe auf den Regelsatz müssen ausgeschlossen werden. (Caritas und Paritätische Wohlfahrtsverband haben vorgerechnet das der Sozialhilfesatz um wenigstens 150,00 Euro zu niedrig ist.)

  • Wohnungslose Menschen die getrennte Eltern sind, müssen mit ihrem Umgangsrecht (- pflicht) jederzeit dem Kindeswohl gerecht werden können

  • Keine Diskriminierung von Wohnungs- und Obdachlosen Menschen durch Behandlungsunterschiede, das bedeutet auch eine vollständige Genesung in Krankenhäusern und nicht nur eine Akutversorgung, sondern auch Behandlung von chronischen Erkrankungen

  • Bedarfsgerechte sozialpsychologische Betreuen von Wohnungs- und Obdachlosen Menschen und aus der Haft entlassenen zur Integration angeboten werden

  • Selbstverwaltete Wohn- und Seniorenprojekte, Freiräume und Jugendzentren erhalten und fördern

  • Dauernutzungsverträge für Freiräume (Safe Places) für Wagenburgenplätze (Köpi, Lohmühle etc.) & Schaffung weiterer Plätze

  • Legalisierung für Instand-besetzte Häuser – Keine Repressalien und vor Übernahme schützen

  • Konsequente Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz (Nase mit bedecken), keine Aufmerksamkeitsheischenden Lockerungen, keine Schulöffnung ohne geimpfte Lehrerinnen, keine Kitas ohne geimpfte Erzieherinnen, keine Öffnung der ersten Bustür ohne geimpfte Fahrerinnen, keine Lockerung auf unbestimmte Antikörpergehalte nach Genesung – nur nach Test oder Impfung

  • Umwandlung stillgelegter Krankenhäuser in Gesundheitszentren