Bundesratsinitativen

Trotz der Bundesebene sollen über Bundesratsinitativen folgende Forderungen vorangetrieben werden

  • Recht auf Wohnen sowie auf Nachbarschaft gehört im Grundgesetz verankert
  • Reform des sozialen Wohnungsbaus durch dauerhafte Sozialbindung (2020 sind 41.000 Wohnungen aus der Sozial-Bindung gefallen und nur 26.000 neue Sozialwohnungen wurden geschaffen – Quelle IG Bau)
  • Ein für alle transparentes Immobilienregister mit der Registrierung von natürlichen wirtschaftlich verantwortlichen Personen muss & kann Briefkastenfirmen, Geldwäschegeschäften und Sharedeals und damit der Steuervermeidung unterbunden werden gemäß der Grundlage der EU-Geldwäsche-Richtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L0843&from=DE)
  • Ersatzlose Streichung des §559 (Modernisierungsparagraf) und damit Wegfall der Modernisierungsumlage als versteckte Mieterhöhung – Recht auf Wirtschaftlichkeit steht nicht nur den Vermieterinnen, sondern auch den Mieterinnen zu (Preiswerten Wohnraum erhalten statt WEG-modernisieren)
  • Schluss mit dem ökologischen Betrug der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch Styropor/Polystyrol & wenig Schalldämmenden Kunststofffenstern, der zu teuren Wohnungen ohne Gegenwert führt (die zum Bsp. bei neuen „Plastefenstern der Instandhaltungsaufwand durch Mieterhöhung ersetzt wird.)
  • Umfassende Reform des Energieeinspeisegesetz (EEG) sowie des Berliner Klimagesetzes für mehr Klimagerechigkeit
  • Staatsbürgerschaftsrecht ändern, Abstammungsprinzip ändern, Bodenrecht für Staatsbürgerschaft einfügen
  • Stopp von Verwertungskündigungen
  • Kappung der Bauförderung für Häuslebauer
  • Keine Anrechnung von Kinder-, Eltern-, Pflegegeld, Alimenten, Kindergeldersatzleistungen, Leistungen des Teilhabepackets & selbstbewohnten Wohneigentum auf Harz IV
  • Berechnung des staatlichen Kindergeldersatz nach Einkommen des Kindesvaters, wenn dieses über dem Mindestkindergeldersatz liegt sowie Einzug vom Finanzamt über den Steuerbescheid (Besserstellungsgebot fürs Kind)
  • Mindestens Mindestlohn für Behinderten-Arbeitsplätze
  • Keine Kürzungen bei Bedarfsgemeinschaften/zusammenlebenden Menschen auf Harz IV-Leistungen
  • Bafög auf Grundsicherung um reale Mietkosten zu decken
  • Schaffung eines Ausgleichsfaktors für Rentnerinnen von Geringverdienerinnen um Rentnerinnen aus der sozialen Hilfe zu bekommen – Übernahme des Österreichischen Renten-Modells 70 % des Letzen Gehaltes
  • Trotz vielfältiger Bedrohungen von Eigentümerinnen durch Mietnomaden (Vorsicht Ironie!), darf keine Räumung ohne gesetzlich verankerte Stellung von Ersatzwohnraum stattfinden
  • Nach 45 Jahren muss mindestens eine Rente oberhalb vom Existenzminimum (Harz IV/ Existenzsicherung im Alter) herauskommen – das bedeutet die Anhebung des Mindestlohnes