Die Mieterpartei ist eine Grundrechtepartei.
Wir stellen seit Monaten fest, dass 2 Grundrechte aus dem Grundgesetz gegen einander ausgespielt werden: Artikel 2 Absatz 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) gegen Artikel 8 (Versammlungsfreiheit). Auch im schärfste Lock-down konnten wir, wie Alle anderen auch, unsere Meinung, wenn auch nur zu zweit äußern, wie bei der mietenpolitischen Kundgebung im März 2020 Landgericht Berlin/Mitte anlässlich einer Urteilsverkündung.
Schon im April mussten wir wahrnehmen, dass rechte Kräfte die Samstags-Versammlungen am Rosa-Luxemburg-Platz unterwandert haben.
Gemeinsam mit #ReclaimRosaLuxemburgPlatz protestierten wir schon zu der Zeit gegen die„Rechts-Offenheit“ bei den Hygienedemos.
Die Fürsorgepflicht steht aber über Allem.
Trotz unterschiedlicher Meinungen im Bezug auf Covid 19 und den Umgang damit appellieren wir an Alle diese Pflicht zur Fürsorge wahrzunehmen.