Energetische Sanierung

Flyer energetische Modernisierung

Energetische Modernisierungsmaßnahmen (Fassadendämmung, Abriss bestehender Gasetagenheizungen, Abriss von Holzkastenfenstern und Einbau von Isolierglasfenstern und (teilweise) Solarthermieanlagen und Lüftungsanlagen gehören zu den Preistreibenden energetischen Modernisierungen

 

Die Bundesregierung geht davon aus,

dass durch energetische Modernisierungsmaßnahmen CO² eingespart wird; konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung dazu jedoch nicht vor.(Bundesdrucksache 18/6264)

 

Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 mit dem Modernisierungs-Paragraph § 559 BGB führt

weiterhin zur staatlich legalisierten Gentrifizierung durch „Wuchermieten“.

 

Das führt zur Abschaffung der Mieterrechte!

 

Denn nach der Amortisierung der Kosten,

werden weiterhin 8% als „zweite Miete“

(Rendite-/Gewinnsicherung)

durch MieterInnen weiter gezahlt.

 

Dem Wohngebäudebestand zugeordneter Endenergieverbrauch für Beheizung und Warmwasserzubereitung beträgt 21 %

des deutschen Endenergieverbrauchs.*

 

Auf den vermieteten Geschosswohnungsbau

entfällt davon flächengewichtet etwa ein Drittel.“*

 

1/3 von 21% = 7%,

 

d.h. der vermietete Geschosswohnungsbau

in Deutschland verbraucht ca. 7 % des deutschen Endenergiebedarfes für Heizung und Warmwasser*

 

Nur von diesen 7% kann durch energetische Modernisierung Energie eingespart werden*