Wahlwiederholung in Berlin nötig!!
Bei der heutigen mündlichen Verhandlung zum Wahldebakel in Berlin konnte ein unserer zwei Vertreter der MIETERPARTEI zur Frage der Tatsachenfeststellung aus den Niederschriften der Wahllokale durch das Landesverfassungsgericht unsere Stellungnahme zu Protokoll geben:
Gemäß Wahlprüfungsantrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemäß § 14 Nr. 2 VerfGHG beruft sich die Senatsverwaltung auf die Niederschriften der Wahllokale. Sie bekundet, dass die Presse für das Wahllokal 03312 (Pankow, Wahlkreis 03) dessen Schließung berichtete. In der Niederschrift des Wahllokals wurde von der Schließung nichts vermerkt – nicht einmal, ob es wegen fehlender Stimmzettel zur Wahlunterbrechung kam.
Das Wahllokal 813 (Pankow) schloss 20:56 Uhr. Das ist gefühlt kurz nach 18 Uhr. Wenn ich weiß, wie in anderen Wahlbezirken gewählt wurde, fehlt die Freiheit der Wahlentscheidung wegen Beeinflussung durch Vorab-Ergebnispublikation aufgrund von Hochrechnungen. Damit ist der Art.39 der Landesverfassung von Berlin zur freien, allgemeinen, gleichen und direkten Wahl der Abgeordneten verletzt.
In der Stellungnahme der Direktkandidatin Oda Hassepaß führt sie aus, dass die Niederschriften in den Wahlbezirken 03305, 03308 und 03312 zwar auf Schließzeiten am Nachmittag hindeuten, aber keine Zeitangaben und damit Längenangaben machen. Für den Wahlbezirk 03305 aber sind „bis zu zwei Stunden“ vermerkt. Solche Angaben sind hinreichend unkonkret, um den Betrachter die Möglichkeit vager Vermutungen zu garantieren. Damit fehlen nach Ansicht der MIETERPARTEI für das Landesverfassungsgericht die Möglichkeiten einer sachliche Tatsachenfeststellung, um eine richterliche Entscheidung zu treffen.
Wenn die für die drei Wahlbezirke angeführten Niederschriften so nebulös unkonkret sind, wie liegt dann der Fall bei den Niederschriften aus den anderen Wahllokalen. Das Landesverfassungsgericht hat hier nach unserer Ansicht nur die Möglichkeit nebulös gefühlte Wissensentscheidungen zu treffen dank unkonkreter Niederschriften. Deshalb hält die MIETERPARTEI nur eine Entscheidung zu Wahlwiederholung/Neuwahl unter Auflagen zu korrekten und ausführlichen Niederschriften in den Wahllokalen für Demokratie angemessene Abgeordnetenhauswahlen für möglich.
siehe auch https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/09/berlin-verfassungsgerichtshof-wahlen-pannen-chaos.html