Statistik zeigt erstmals Zahl der Wohnungslosen in Notunterkünften

Eine solche Aufstellung wurde lange gefordert, nun liegt sie zum ersten Mal vor: Zuletzt registrierten die Behörden 178.000 Wohnungslose, die meisten jung und männlich.

Rund 178.000 Menschen waren zum Stichtag am 31. Januar in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden unter Berufung auf Meldungen der Kommunen und Einrichtungen mit.

Die Statistik wurde erstmals erfasst, die Bundesregierung hatte die Datenerhebung über Struktur und Ausmaß von Wohnungslosigkeit in Deutschland nach vielen Forderungen von Verbänden im Jahr 2020 schließlich in Auftrag gegeben. Erfasst werden jene Menschen, die zum Stichtag in Not- und Gemeinschaftsunterkünften sowie gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften wie Pensionen oder Hotels lebten. Nicht in die Erhebung einbezogen wurden Menschen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkamen sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Viele Wohnungslose in Mehrpersonenhaushalten

Rund 74.000 der untergebrachten Menschen war der Statistik zufolge alleinstehend. Etwa 59.000 lebten innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie oder Paar mit Kindern in einer Unterkunft. In einem Alleinerziehenden-Haushalt lebten weitere 23.000 Menschen. Die übrigen rund 22.000 Menschen lebten als Paare ohne Kinder oder in anderen Mehrpersonenhaushalten. Das Durchschnittsalter der Menschen lag bei 32 Jahren. Mehr als zwei Drittel war jünger als 25 Jahre.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte mit Blick auf die Statistik verpflichtende Mindeststandards für die kommunale Notunterbringung. “Wohnungslose Menschen, die in kommunalen Notunterkünften leben müssen, erleben häufig verdreckte und beschädigte Sanitäranlagen, Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre und ein Zusammenleben geprägt von Angst und Konflikten”, sagte die Wissenschaftlerin Claudia Engelmann. Viele Betroffene lebten nicht nur wenige Tage, sondern Monate oder sogar Jahre unter solchen Bedingungen.

zitiert aus … Quelle … Zeit

Uns fehlen in dieser ersten statistischen Erhebung die Zahl an Menschen in Flüchtlingsunterkünften, denn diese haben auch kein eigenes Zuhause. Auch fragen wir uns, wie in den letzten 3 Jahren, trotz jährlich 5.000 Zwangsräumgen in Berlin, die Statistik nur knapp 26.000 Menschen in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften zeigt. Siehe Anfrage an das AGH von 2019. Es sind dabei eh, all die Menschen vergessen, die bei solidarischen Freunden oder bei der Familie leben. Das würde die Zahl sicherlich verdoppeln. Auch gibt es sehr viele unzählbare Frauen, die  im Prinzip ihren Körper für eine Schlafstelle verkaufen.

Deshalb fordern wir neben der sofortigen Abschaffung von Zwangsräumungen als Pendant zur Statistik zur  Obdachlosigkeit auch eine Auflistung ALLER Leerstände und deren Beschlagnahmung! Das Grundgesetz §14 Absatz 2 gibt das her, denn Eigentum ist dem Allgemeinwohl verpflichtet.

Es stehen tausende Wohnungen in Berlin teilweise seit vielen Jahren leer. Obwohl es kein Leerstandskataster gibt wird ein offizielle Leerstandsquote für 2020 laut Statistik von 0,9 % vorgegaukelt. Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt zwar als Zweckentfremdung und ist strafbar, aber es gibt zahlreiche Möglichkeiten dies zu umgehen. So zählen Leerstand von unter Modernisierungsvorbehalt stehendem Wohnraum nicht und auch Streitigkeiten um Wohnraum vor Gericht, die sich über Jahre hinziehen können, nicht als Zweckentfremdung. Auch fallen Wohnungen, die teils absichtlich zerstört werden und als nicht bewohnbar gelten, nicht unter Leerstand. Allein bei den Berliner Landeseigenen Wohnungsbauunternehmen stehen ca. 4.000 Wohnungen unter Modernisierungsvorbehalt leer (Anfrage an das AGH Drucksache 18 / 25 482).

Flyer Obdach- und WOhnungslosigkeit

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