Bürgergeld – Fluch des Hartz IV oder Segen?

 

“Hurra” – jetzt glauben wir an Besserungen. Am Mittwoch den 14. September berät der Bundestag über das Bürgergeld, welches ab dem 01. Januar 2023 Hartz IV ablöst – “Hurra”.

 

Es hebt das Existenzminimum von 449 Euro auf 502 Euro. Seit Jahr und Tag hatten Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Existenzminimums um 150 Euro gefordert. Vergeblich.

Das Schöne Leben ist nicht mit eingeplant. Jetzt bitte nicht nach dem Beteiligungspaket für Schüler fragen. Nachhilfe-Unterricht würd da nur zur Verwendung einladen. Oder Sportschuhe werden auf dem Schulweg abgetragen. Es wird also nur homöopathisch dosiert. Und wie ist das bei Paaren? Kürzt da das Sozialamt / Jobcenter auch wieder? Wenn man zu jemanden zu Besuch geht, nimmt man Blumen mit. Dafür ist im Leistungssatz aber nichts vorgesehen. – Na gut. Dann nimmt man eben eine Flasche Wein mit. – Nein – denn Alkoholika sind auch nicht vorgesehen. Der Leistungssatz sichert nur die Existenz. Sollte mit dem Bürgergeld die Erinnerung an die “ruhmreiche” HARTZ IV-Einführung überdeckt werden?

 

Das Bundesverfassungsgericht forderte “Sanktionen müssen eine Wirkung haben”. Das Gegenteil wurde nachgewiesen. Ulrich Schneider vom Paritätischem Wohlfahrtsverband berichtete davon. Also weg mit den Sanktionen! Sie helfen Langzeitarbeitslosen nicht!

Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld fordert Urlrich Schneider eine Erhöhung um 229 Euro. Ja hört´s denn nie auf weniger zu werden? (Vorsicht Ironie, nur die Schere wird größer)

Kommentar von Lars L.

 

 

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