Nach Urteil zu Rauchwarnmeldern: Geld zurück, aber nicht für alle
Die betroffenen landeseigenen Unternehmen reagieren ganz verschieden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das führt zu Kritik.
Der BGH hatte, wie berichtet, entschieden (VIII ZR 379/20), dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern „ihrem Wesen nach“ nicht als umlagefähige Betriebskosten einzustufen sind.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Howoge, Degewo und Gewobag haben noch keine einheitliche Linie im Umgang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs gefunden, wonach Ausgaben für angemietete Rauchwarnmelder nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Bisher plant lediglich die Howoge, Mietern die zu Unrecht kassierten Beträge zu erstatten.