Wohneigentum schützt (?)

Hurra, Wohneigentum schützt, das Sozialamt vor Leistungen an den Antragsteller. Der kann ja sein offensichtliches, nachweisbares Eigentum (Grundbuchamt) einsetzen um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten gemäß des Urteils vom Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen Az. 1 BvL 12/20) vom 28.04.2022/02.06.2022. Ist Verweigerung von Sozialleistungen durch `s Sozialamt bei Wohneigentum gemäß Urteil zulässig. Die Größe des bewohnten Wohneigentums kann bei Auszug der Kinder plötzlich über dem benötigtem / gewährtem Grundbedarf des Wohnens liegen. Eine Maximal-Größen-Vorgabe ist zulässig. Dann kommt`s Dicke – aber ziemlich Dünne. Eigentlich eine Form von Herzenskalter Enteignung. Kinder, ihr dürft euch nicht polizeilich ab- oder ummelden !!

 

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