Umwandlung in Eigentum in Milieuschutzgebiete – Schlupflöcher bieten Möglichkeiten für tausende Genehmigungen
Berlin. Fast 20.000 Mietwohnungen wurden 2020 zu Eigentumswohnungen – viele in Milieuschutzgebieten, wie aus dem Jahresbericht zur Umwandlungsverordnung für Berlin hervorgeht, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in dieser Woche veröffentlicht hat und über den die Berliner Morgenpost am Donnerstag berichtet hat. Demnach stieg die Zahl der umgewandelten Wohnungen von rund 12.700 Wohnungen im Jahr 2019 auf rund 19.200 Wohnungen im vergangenen Jahr – und zwar gleichermaßen in- und außerhalb der Milieuschutzgebiete, in denen die Umwandlungsverordnung genau das eigentlich verhindern soll.
In den sozialen Erhaltungsgebieten – so die offizielle Bezeichnung der Milieuschutzgebiete im Baugesetzbuch (BauGB)– , von denen es in Berlin aktuell 72 gibt, dürfen Mietwohnungen seit 2015 nur noch mit behördlicher Genehmigung zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Dass die Verordnung nicht wirkt, liegt aus Sicht des Berliner Mietervereins (BMV) vielen Ausnahmen vom Umwandlungsverbot, die von den Eigentümern offenbar bevorzugt genutzt werden. Die Berliner Morgenpost nennt die Wichtigsten:
Umwandlung in Eigentum
Verzicht auf Umwandlung muss wirtschaftlich zumutbar sein
Die Immobilie gehört zu einem Nachlass
Ansprüche Dritter können anders nicht erfüllt werden
Das Haus wurde zuvor nicht zu Wohnzwecken genutzt
Wie geht es weiter?
Dass Mietwohnungen künftig besser vor Umwandlung geschützt werden, soll das vom Deutsche Bundestag im Juni dieses Jahres beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz ermöglichen. Der Paragraf 250 − Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten − wurde dazu als neue Regelung in das Baugesetzbuch aufgenommen.
Die Rechtsverordnung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. …