Sehenden Auges nicht nur in die Kostenfalle – Auswirkungen des Senates & Vonovia Deals

Für 2,46 Milliarden Euro wechselten rund 14.750 Wohnungen von Deutsche Wohnen und Vonovia im Sommer 2021 in die öffentliche Hand.

Erst auf eine erfolgreiche Eilklage des Portals “FragdenStaat.de” wurden Details veröffentlicht de die Finanzverwaltung mit einem Eilbeschluss verpflichtete Auskünfte über die Wohnungsbestände nach Größe, Ausstattung und Standard zu nennen. Auch mussten Feinheiten genannt werden um welche Wohnlagen es geht, welcher Preis dafür zumindest vorläufig vereinbart wurde und welche Leistungen das Land neben dem Kaufpreis noch erbringen soll.

Weitere Teilstücke, wie die Asbestbelastung der Wohnungen die von landeseigene Wohnungsunternehmen im Rahmen des „Vonovia-Deals“ angekauft wurden, treten erst jetzt durch ein Schriftliche Anfrage eines Abgeordneten der Grünen ( über Wie schnell wird der Senat die Vonovia-Wohnungen asbestsanieren) zu Tage.

So muss der Senat eingestehen, dass er keinen Einfluss auf die Zusammenstellung der angebotenen Wohnungen hatte, welche durch die Verkäufer Deutsche Wohnen und Vonovia zusammengestellt wurden. “Die Prüfung hat nun ergeben, dass eine Vielzahl der Objekte (insbesondere im Westteil der Stadt) eine Schadstoffbelastung aufweist. In der Regel sind diese Schadstoffe aber festgebunden und stellen keine Beeinträchtigung dar.“

Wie die Anfrage weiterhin ergibt erfolgten keine Information im Rahmen des Transaktionsprozesses an die betroffenen Mieterinnen und Mieter durch die potentiellen Käuferinnen über die Asbestbelastung.

Auch die nun anfallenden Kosten sind durch die Verschwiegenheitsklausel zwischen Senat und Deutsche Wohnen unbekannt. Die Deutsche Wohnen übernimmt die weitere Verwaltung von 3939 Wohn- und Gewerbeeinheiten, die an die landeseigene Berlinovo gingen.

Wir fragen uns, was noch an Details rauskommt, aber etwas ist uns klar. Dieser mehr als fahrlässige Vonovia Deal schadet nicht nur dem Berliner Haushalt sondern auch den Mieter:innen dieser Stadt.

Denn die Mieter:innen der rund 14.500 Wohnungen sind weiterhin nicht vor Verdrängung oder gar Mieterhöhungen geschützt.

WIR FORDERN:

  • Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie Gebäude des sozialen Wohnungsbaus wieder in die Wohn-Gemeinnützigkeit überführen (Überführung in eine genossenschaftliche oder kommunale Gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts)
  • Reguläre Teilhabe von Menschen ohne Obdach, mit und ohne Migrations- und Fluchtgeschichte in den Berliner Wohnungsmarkt

 

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