Die Wahlen für den Bezirk, das Abgeordnetenhaus und den Bundestag müssen in Berlin wiederholt werden

Presseerklärung

Lindlmair: Die Wahlen für den Bezirk, das Abgeordnetenhaus und den Bundestag müssen in Berlin wiederholt werden

Der Direktkandidat der Mieterinitiativen für den Deutschen Bundestag in Neukölln, Thomas Lindlmair, fordert eine Wiederholung der gesamten Wahlen in Berlin mit Ausnahme des Volksentscheides. Zirka 300.000 Menschen wurden nach Lindlmairs Überzeugung faktisch von der Wahl ausgeschlossen.

Schon im Vorfeld der Wahl gab es massive Behinderungen, die jetzt öffentlich diskutiert werden. Wie es sein kann, dass die Wahlleiterin Frau Michaelis bei 4 Wahlen nicht auch von Anfang an mindestens das 3-fache Personal eingeplant hat, ist nicht nachvollziehbar. Wieso ausgerechnet an so einem Tag der Berlin-Marathon stattfinden musste, erschließt sich auch niemanden.”

Schon vor den Wahlen wurde zirka 250.000 Menschen nach bestätigten Berichten das Wählen dadurch erschwert, dass sie nicht rechtzeitig einen gültigen Personalausweis erhalten haben, oder ihren Umzug nicht melden und sich damit im Wohnbereich für die Wahl nicht registrieren konnten. Oft ziehen Monate ins Land, bis man dafür in Berlin einen Termin in den Bürgerämtern bekommt.

Extrem lange Warteschlangen und stundenlange Wartezeiten haben zudem am Wahltag selbst viele Menschen davon abgehalten, ihr Wahlrecht auch durchzusetzen. Viele gingen wieder ohne zu wählen.

Oft liegt das Wahllokal auf dem Weg zu einem anderen Termin. Kino, eine Geburtstagsfeier, Treffen mit Freunden, Arbeitsbeginn oder andere Termine konnten nicht so lange aufgeschoben werden. Postings bei Twitter, Facebook, und anderen sozialen Medien dürften zudem noch viele weitere Menschen davon abgehalten haben, überhaupt noch das Wahllokal aufzusuchen.

Geheime Stichtagsregelungen erschwerte Obdachlosen das Wählen

“Man mag sich das Chaos gar nicht vorstellen, das entstanden wäre, wenn nicht so viele Menschen vorab Briefwahl gemacht hätten”, ist Thomas Lindlmair überzeugt.

Zusätzlich wurde nach dem  Erkenntnisstand des ersten Bundestagskandidaten ohne festen Wohnsitz insbesondere aber Obdachlosen das Wählen so extrem erschwert, dass so gut wie niemand aus dieser Bevölkerungsgruppe mehr Lust dazu hatte. Die in Berlin angewandten Stichtagsregelungen wurden nicht ausreichend publiziert und dürften nach Überzeugung von Thomas Lindlmair auch gesetzes- und verfassungswidrig sein.

So war für das Wahlrecht entscheidend, wo man sich in der Nacht vom 21. auf den 22. August aufgehalten hat. Dies war für Menschen ohne festen Wohnsitz in Berlin der zuständige Bezirk, in dem man wählen gehen konnte. Dazu aber musste man sich zusätzlich bis zum 03.09.2021 registrieren lassen.

Da so gut wie kein Mensch ohne festen Wohnsitz und kein Obdachloser über diese Stichtagsregelung informiert wurde, sind diese Wahlberechtigten faktisch von der Wahl ausgeschlossen worden.

Zusammen mit den am Wahltag von verwechselten Stimmzetteln, beschlossenen Wahllokalen und unverhältnismäßigen Wartezeiten betroffenen Menschen, wurden somit mehr als 12 Prozent der Wahlberechtigten durch Verwaltungsfehler davon abgehalten, ihr Wahlrecht auszuüben.

“Viele Menschen bleiben unter solchen Umständen nicht so hartnäckig um wählen gehen zu können und lassen es dann eben bleiben”, ist Lindlmair überzeugt.

Unzureichend geschulte Wahlhefende waren das Tüpfelchen auf dem „i“

Völlig unzureichend geschulte Wahlhelfende waren in diesem Wahl-Chaos nach Lindlmairs Erfahrung schließlich das Tüpfelchen auf dem „i“. Selbst dem Direktkandidaten für den Bundestag wurde im Bezirk Neukölln die eigene Stimmabgabe extrem erschwert. Lindlmair hatte als einer von wenigen Menschen ohne festen Wohnsitz von der Stichtagsregelung vor der Wahl erfahren und sich rechtzeitig beim Wahlamt Neukölln registrieren lassen und schließlich einen Wahlschein erhalten. Auf diesem Wahlschein stand, dass er “in einem beliebigen Wahlamt im angegebenen Bezirk” wählen konnte. Statt dessen wurde er in einer regelrechten Odyssee durch 3 verschiedene Wahllokale hin und her geschickt, mit zum Teil langen Warteschlangen und ständig telefonierenden und dann widersprüchliche Auskünfte bekommenden Wahlhelfenden, bis er schließlich nach mehreren Stunden doch noch seine Stimme abgeben konnte.

Ob auch Verstöße gegen § 108a StGB – Wählertäuschung: „(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“ und unerlaubte Wahlwerbung vorliegen, muss nach Ansicht von Thomas Lindlmair ebenfalls geprüft werden.

So könnte die massenweise verbreitete Wahlwerbung von Campact, so eine verbotene Wahlwerbung darstellen.

An der Wiederholung der Wahlen führt nach Überzeugung von Thomas Lindlmair kein Weg mehr vorbei.

Bereits jetzt sind nach seinem Erkenntnisstand mehrere Anwälte mit dem Thema befasst. Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost schließt auch die Landeswahlleiterin Petra Michaelis nicht aus, dass es ztu einer Wiederholung der Wahl kommt. Auch wenn nach anderen Berichten der Senat ihr darin nicht folgt, sollte die Verwaltung die Fristen für das Abhängen von Wahlplakaten in Berlin umgehend aussetzen, bis von der Bundeswahlleitung bzw. dem neuen Bundestag oder abschließend vom Bundesverfassungsgericht über die Frage der Wiederholung der Wahl entschieden wurde.

Müssten diese Plakate jetzt ab- und wiederaufgehängt werden, würden die Folgekosten der neuen Berliner Fehlentscheidungen noch einmal unnötig erhöht werden, so Lindlmair.

“2,4 Milliarden Euro für den Rückkauf von Schrott-Immobilien ausgeben, aber kein Geld für ausreichend Personal haben. Das ist ein Skandal.”

“Aber ein Senat, der in der Woche vor der Wahl für 2,4 Milliarden 14.750 Wohnungen zurückkauft, der die er selbst eineinhalb Jahrzehnte davor für umgerechnet 80 Millionen verkauft hat, statt den Volksentscheid abzuwarten, scheint Geld ohne Ende zu haben – außer für ausreichend Personal und eine demokratietaugliche Wahllogistik und Helferschulung.”

Einzig der erfolgreiche Volksentscheid sollte deshalb nach Ansicht von Thomas Lindlmair nicht wiederholt werden. “Dass der Senat den Volksentscheid schon vorab nicht respektiert hat, darf aufgrund des Wahldesasters nicht auch noch mit einer zweiten Chance belohnt werden, dem Unmut der Berlinerinnen und Berliner vielleicht doch noch zu entgehen. Das wäre der nächste Skandal.”

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