Neuer Mietspiegel: Das ändert sich für Deutschlands Mieter und Vermieter

Vor wenigen Tagen wurde das Gesetz zur Mietspiegelreform veröffentlicht, das mehr Durchblick bei den Wohnungspreisen bieten soll. Was kommt auf die Betroffenen zu?

Monatelang haben Mieter- und Vermieterverbände in diesem Jahr um eine Neuregelung der Spiegel gerungen. Nun wurde endgültig das Gesetz über die Reform des Rechts vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, das zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt.

„Mit der Reform wird die seit Jahren anhaltende Diskussion über verlässliche Grundsätze beim qualifizierten Mietspiegel endlich beendet und mehr Rechtssicherheit geschaffen“, betonte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Doch was ändert sich für Mieter und Vermieter bald konkret? Und welche Auswirkungen wird die Reform auf die Entwicklung der Mieten in Deutschland haben? Ein Überblick, was Experten zu den wichtigsten Fragen sagen.

1. Was unterscheidet den neuen Mietspiegel von seinem Vorgänger?

„Aus unserer Sicht ist die wichtigste Errungenschaft der Umstand, dass jetzt alle Städte ab 50.000 Einwohner einen Mietspiegel aufstellen müssen“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Das war unsere langjährige Forderung, und wir sind erfreut, dass sie am Ende umgesetzt wurde. Auch die Pflicht zur Auskunftserteilung, die Vermieter und Mieter trifft, sei in Ordnung.

2. Ab wann gilt der neue Mietspiegel?

„Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, die wie beispielsweise Bremen bislang keinen Mietspiegel haben, haben nun bis zum 1.1.2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen“, sagt Storm. Entscheidet sich eine Stadt, die noch keinen Mietspiegel hat, für einen qualifizierten Mietspiegel, läuft die Übergangsfrist bis zum 1.1.2024.

3. Wie sehr wird die Mietspiegel-Reform den Markt verändern?

Nur geringe Auswirkungen habe hingegen der längere Betrachtungszeitraum von sechs statt bisher vier Jahren bei der Berechnung der Mietspiegel.

„Die Auswirkungen der Einbeziehung durch ältere und damit im Zweifelsfall günstigere Mieten liegt in der Regel unter fünf Prozent“, betont der Experte. „Ich glaube, dass die Reform wenig Einfluss auf die Entwicklung der Mieten haben wird“, sagt auch Mieterbund-Präsident Siebenkotten.

Lediglich in den Städten, die bisher keinen Mietspiegel haben, könne es durch die Reform häufiger dazu kommen, dass die Mietpreisbremse gezogen wird, weil dort erstmals eine qualifizierte Datenbasis über die Entwicklung der ortsüblichen Mieten vorliege. „Andererseits erleben wir häufig, dass gerade nach der Erstellung eines neuen Mietspiegels unseren Mitgliedern zahlreiche Preiserhöhungen ins Haus flattern, weil viele Vermieter die neuen Zahlen zur Grundlage für Preisanhebungen nehmen“, schränkt Siebenkotten allerdings ein.

5. Werden die Mieten wegen der Reform langsamer steigen?

„Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Mietspiegels, den Markt zu beeinflussen“, sagt Immobilienökonom Sebastian.

6. Wird der neue Mietspiegel künftig die Mietpreisbremse häufiger aktivieren?

„Auf jeden Fall“, sagte Sebastian.

„Grundsätzlich hat sich mit der Reform die Rechtslage nicht grundlegend verändert, weshalb ich nicht erwarte, dass die Zahl der Streitigkeiten höher liegt als sonst, wenn ein neuer Mietspiegel erscheint“, fügt Siebenkotten an.

 

zitiert aus … Quelle … Handelsblatt

Diese Reform wird Mieter*innen in rund 70 Städten, in denen ein neuer Mietspiegel erstellt werden muss ein klein wenig etwas bringen. Aber wie immer sind Schlupflöcher vorhanden, die es Mieter*innen nicht einfacher machen sich gegen die strukturelle  Renditegier verschiedener Immobilienakteure zu wehren. Da die Städte selbst entscheiden dürfen ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel erstellen werden und immer noch Vermieter die Qualifiziertheit des Mietspiegels bestreiten können, liegt es dann wieder am dann am Mieter zu beweisen, dass er doch qualifiziert ist. Auch der Betrachtungszeitraum der mit einzuberechnenden Mieten, der gerade mal 6 Jahre beträgt, schließt ALLE Mieten aus langbestehenden Beständen aus. Der Mietspiegel ist letztendlich ein Mieterhöhungsparagraf und auch die Bußgelder sind mit 5.000 € für die Vermieter, die gerne die Gesetze aushöhlen aus der Portokasse zu bezahlen. Es braucht mehr als eine Reform – Es braucht eine komplette Neuregelung und die Eliminierung aller Schlupflöcher!!!

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