Urteil im Mietstreit mit Ex-CDU-Abgeordneten: Mieter bekommt Recht

Der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete hat einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mieter verloren. Das Mannheimer Amtsgericht gab dem unrechtmäßig gekündigten Mieter Recht.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass Löbel dem Mieter nicht hätte kündigen dürfen und der Mieter damit weiter einen Anspruch auf die Wohnung hat. Der Mann hatte zuvor über 30 Jahre lang in der Wohnung gewohnt. Laut Gericht soll er dort auch wieder einziehen dürfen, wenn die aktuellen Mieter ausziehen. Außerdem hat der Mieter auf Schadenersatz geklagt für die Kosten, die ihm dadurch entstanden sind, dass er nicht mehr in seine Wohnung durfte. Auch dem hat das Gericht zugestimmt. Löbel habe mit der Kündigung in den höchstpersönlichen und besonders geschützten Lebensbereich des Klägers eingegriffen.

Der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete und sein Anwalt waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben also noch einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

Wie kam es zum Mietstreit

Nikolas L. gehört ein Haus in der Mannheimer Neckarstadt-Ost. In seiner Funktion als Vermieter hatte er den langjährigen Mieter übergangsweise ausquartiert, um die Wohnung zu sanieren. Der Mieter zog damals in eine Übergangswohnung der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG ein und sollte nach der Renovierung wieder zurückkommen. Doch zwei Tage nach dem Auszug des Mieters kündigte der Vermieter dem alten Mieter, wechselte die Schlösser und vermietete die Vier-Zimmer-Wohnung an Studenten weiter. …

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