Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum – Ein Verbot in Sicht?
Sollen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Mieter*innen zukünftig vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, durch ein Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen?
Durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit ihr Mietshaus wohnungsweise zu verkaufen. Die Rendite ist dann weit höher als bei einem Verkauf des kompletten Hauses.
Die Anpassung des Baugesetzbuches mit dem neuen Paragraf 250 nimmt ausdrücklich die Länder in die Pflicht durch Novellierung der Landesverordnungen in welchen Kommunen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht und zudem zu bestimmen, ab welcher Wohnungszahl in einem Gebäude der neue Paragraf zur Anwendung kommt. Hamburg hat eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes als erstes Bundesland schon erlassen.
Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die umgewandelten ehemaligen Mietwohnungen in der Regel so teuer sind, dass die Mieter ihre Wohnung nicht selber kaufen können: „Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, ist das nicht selten der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter – auch der jungen Familien, die in diesen Wohnungen zur Miete wohnen. Die umgewandelten Wohnungen werden im Anschluss häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. Die wenigsten Mieterinnen und Mieter können sich die aufgerufenen Kaufpreise leisten. So haben jüngste Zahlen aus Berlin gezeigt, dass bei den rund 18.000 zwischen 2015 und 2019 umgewandelten Wohnungen in Milieuschutzgebieten nur 54 Mieter und Mieterinnen von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Verkaufspreise der umgewandelten Wohnungen für die bisherigen Mieter nicht finanzierbar waren.“ (DMB)
Auch die Taz schreibt: „Millionen Menschen können sich den Kauf einer Wohnung nicht leisten. Die Koalition muss sich entscheiden, ob sie ein wirkungsvolles Gesetz zum Mieterschutz will oder nicht. Die Mietpreisbremse war ein Scheingesetz, bevor es nachgebessert wurde. Das Umwandlungsverbot muss von Anfang an überzeugen.“ (Taz)
https://taz.de/Umwandlungsverbot-von-Mietwohnungen/!5743565/
“Momentan liegt der Gesetzentwurf im Bauausschuss. Der hatte Vertreter der Wohnungswirtschaft und Immobilienlobby, neben Weiteren zur Expertenanhörung am 22. Februar 2021 geladen. Die Immobilienlobby schaffte es tatsächlich durch Druck auf die Politik den Gesetzesentwurf weichspülen zu lassen”.(Stand März 2021)
Die CDU hatte das UmwandlungsVerbot bereits im vergangenen Jahr komplett aus dem Gesetzesvorschlag streichen lassen. Daraufhin verweigerte die SPD die Zustimmung zur BauGesetzbuch-Novelle. Der Kompromiss besteht nun in einer zeitlichen Befristung des Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miete in Eigentum in bestimmten Gebieten. Die Befristung soll bis 31.12.2025 gelten. Zusätzlich hat die Wohnungswirtschaft zahlreiche Ausnahmen in das zukünftige Gesetz hineinschreiben lassen.
Mieterinitiativen und Mieterschutz Organisationen wie der Deutsche Mieterbund hingegen, fordern die ersatzlose Streichung aller Ausnahmen des Umwandlungsverbots.
Die spannende Frage ist, welche Empfehlungen geben die Ausschüsse zur abschließenden zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag?
(Autoren: Sabine Scheffer und Nicole Lindner)