Ökozidgesetz Jetzt!

Auch wir als MIETERPARTEI sprechen uns dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden!

Wir gehören zum Bündnis Ökozidgesetz, bei dem ca. 100 Organisationen und über 2.000 Privatpersonen den Offenen Brief für ein Ökozidgesetz unterzeichnet haben.

Dafür muss Ökozid durch die Änderung des Römischen Statuts als 5. Völkerrechtsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden. Reihen Sie sich ein in die wachsende Gruppe von Entscheidungsträger*innen – wie Papst Franziskus oder Belgiens Außenministerin Sophie Wilmès – die die Umweltzerstörung nicht länger hinnehmen wollen. Außerdem legen wir Ihnen nahe, sich dafür einzusetzen, das deutsche Strafgesetzbuch um den Straftatbestand des Ökozids erweitert wird.

Unsere Ökosysteme werden seit Jahrzehnten von den größten transnationalen Konzernen und deren Lieferketten rücksichtslos und wiederholt geschädigt und zerstört. Die Umwelt- und Klimakrise bedroht unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Die Zerstörung von Ökosystemen gefährdet Millionen Existenzen und unsere Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Die Kriminalisierung von Ökozid als internationales Verbrechen schafft persönliche, individuelle und strafrechtliche Verantwortung. Es macht schwere Schäden an der Natur juristisch und moralisch inakzeptabel und kann verhindern, dass Finanzmittel in Praktiken fließen, die Ökosysteme zerstören.

Die Umwelt- und Klimakrise kostet bereits jetzt Menschenleben. Länder des globalen Südens und ihre Bewohner*innen stehen an vorderster Front. Durch rücksichtslosen Raubbau wird ihre Heimat zerstört und die Klimakrise trifft sie durch Dürren, Stürme oder den steigenden Meeresspiegel. In vielen Fällen wirken Ökozide als Beschleuniger der Klimakrise. Durch die Ölförderung im ecuadorianischen Regenwald oder im Niger-Delta verlieren wir beispielsweise nicht nur einige der vielseitigsten Ökosysteme des Planeten, sondern befeuern auch gleichzeitig die Erderhitzung.

Der Heimatverlust treibt viele Menschen in die Flucht. Bereits jetzt werden deutlich mehr Menschen durch Naturkatastrophen vertrieben als durch Konflikte. Eine aktuelle Studie zeigt, dass bis 2050 mehr als 140 Millionen Menschen, angetrieben von der Klimakrise, innerhalb ihrer Heimatländer vertrieben werden könnten.

Die Verursacher der Umwelt-und Klimazerstörung werden momentan nicht zur Rechenschaft gezogen. Internationale Verträge, Abkommen und Zivilklagen können Ökozide bisher nicht aufhalten. Fehlende Sanktionen und vage Formulierungen machen das Regelsystem zu einem zahnlosen Tiger. Die Institutionen des internationalen Wirtschaftssystems zementieren in ihrer aktuellen Form das Machtungleichgewicht zwischen Betroffenen im globalen Süden und Verantwortlichen im globalen Norden. Es gibt kaum rechtlichen Spielraum, um gegen durch multinationale Konzerne verbrochene Ökozide vorzugehen.

Trotzdem gibt es Menschen, die sich gegen Ökozide zur Wehr setzen, oft unter Lebensgefahr. Im Jahr 2019 wurde laut einem aktuellen Bericht der Organisation Global Witness fast jeden Tag ein*e Umweltaktivist*in ermordet. Damit ist es das tödlichste Jahr für Umweltaktivist*innen seit Beginn der Aufzeichnungen.

Es ist jetzt Zeit,sich dafür einsetzen, die Regeln zu ändern. Die Problematik verschärft sich massiv, wenn wir tatenlos zusehen. Am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gibt es bereits eine unabhängige Anklagebehörde, eine Ermittlungsbehörde und ein Gerichtsorgan, die zusammen Ökozide verfolgen könnten. Für den Neuaufbau paralleler Institutionen bleibt keine Zeit. Das Römische Statut ist der einzige globale Mechanismus, der direkt auf die bestehenden Strafjustizsysteme der 123 Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zugreift. Die Ratifizierung eines internationalen Ökozid-Verbrechens bedeutet, es in die innerstaatliche Gesetzgebung aufzunehmen. Damit wird ein kohärentes Gesetz über Grenzen hinweg geschaffen.

Zudem muss das deutsche Strafrecht angepasst werden, um Ökozide verfolgen zu können. Das Umweltstrafrecht ist in seiner aktuellen Form nicht ausreichend, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Für schwerste Umweltzerstörung fordern wir einen neuen Verbrechenstatbestand, für den Verwaltungs- und Umweltstrafrecht entkoppelt werden, für den also keine Verwaltungsakzessorietät gilt.

Die Kriminalisierung des Ökozids heißt auch, sich dem kolonialen Erbe internationaler Machtgefüge zu stellen. Deutschland muss sich aus menschen – und umweltrechtlicher, aber auch aus kolonialgeschichtlicher Verantwortung heraus, für den Schutz der Staaten und Menschen einsetzen, die an vorderster Front der Umwelt-und Klimakrise stehen.

Bündnis Ökozidgesetz (buendnis-oekozidgesetz.de)

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