Geht die Täuschung weiter? Guy Ben E., Moshe Bar S., Notar Hubertus W.: Kampf um Berliner Aspire-Wohnungen

Der israelische Immobilien-Investor Adi Keizman (48) kam 2010 nach Berlin, um hier mit seinen Firmen Berlin Estate und Berlin Aspire die billigsten und herunter-gekommensten Mietshäuser zu kaufen, sie in Eigentumswohnungen aufzuteilen und zum doppelten Preis an seine Landsleute in Tel Aviv zu verkaufen.

Das Grundbuch für das Haus Huttenstraße 71 in Berlin Moabit ist für Vollstreckungen Dritter schon besetzt und der Taschenspielertrick dabei: Die schuldnerische Objektgesellschaft gehört sowohl mittelbar dem jetzigen Objektgeschäftsführer Moshe Bar Shilton (49), als auch dem Gläubiger und 1-Millionen-Euro Kreditgeber, dem Aspire Mann Hertz Naftali Shani (72) @ Ausriss auch Grundbuch Huttenstraße 71 in Berlin Moabit

 

 

Convent

Ehemaliges Kaiserliches Postfuhramt in der Oranienburgerstraße 36 @ google Streetview 2009

Dabei war er leider auch ein Meister der Täuschung. So gründete er als Holding für alle seine 37 Berliner Objektgesellschaften (für jedes Haus eine) in Wien eine Firma namens A.D.O. Die Ähnlichkeit zur Berliner börsennotierten ADO war gewollt.

Bis 2020 hat Keizman ungeniert auf der A.D.O.-Webseite mit dem “Flagship Project” Berliner Postfuhramt in Berlin-Mitte (ehemals Sitz der berühmten Berliner Foto-Galerie C/O Berlin) Werbung gemacht, obwohl er 2010 damit in Insolvenz gegangen ist.

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung von Mitte, Ephraim Gothe (57, SPD), stoppte 2011 die Sanierungs-, Erweiterungs- und Hotelneubau-Pläne auf dem Gelände des Postfuhramtes in der Oranienburger Straße und verwies in der Berliner Zeitung darauf, dass der Bezirk von dem vorherigen Eigentümer des Areals, dem israelischen Investor Adi Keizman, eine Million Euro verlangt. Die werden fällig für die Wertsteigerung des Areals, das es durch die Sanierung der Spandauer Vorstadt erfahren hat.

Allerdings hatte Keizman laut Gothe im Dezember 2010 Insolvenz angemeldet.

Gothe:   Zitat:

“Möglicherweise ist der Kaufvertrag nicht rechtmäßig und muss rückabgewickelt werden”.

Convent

 

Adi Keizman beeindruckte sogar das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) in Düsseldorf.

Dieses finanzierte sechs Jahre lang Hunderte von Wohnungen mit den Pensionen ihrer einzahlenden Zahnärzte, bis dem Geldinstitut 2018 endlich auffiel, dass ja in den Kaufverträgen immer der ungewöhnliche Satz stand: Anzahlung durch den Käufer schon bezahlt.

Aber trotz Kaufpreiszahlungen der Anleger wurden bei vielen Wohnungen die Lasten im Grundbuch nicht getilgt. Die Wohnungen waren Schrottimmobilien. Die Billigmiete mit zehnjährigem Kündigungsschutz reichte, nachdem das garantierte KickBack von 5 Prozent nach 3 Jahren aufhörte, nicht mal zur Zahlung der Kreditzinsen.

 

Es bleiben viele offene Fragen, die das VZN bis heute nicht beantwortet hat.

Was wusste das VZN über die im Hintergrund existierenden Israelischen Vorverträge beziehungsweise von welcher Kenntnis muss man als Beobachter ausgehen?

Was wusste man über die Anzahlungen oder vollen Kaufpreiszahlungen, die die Anleger auf Basis der israelischen Vor-Verträge lange Zeit im Voraus geleistet haben und die in den meisten der Deutschen Kaufverträge von dem Berliner Notar Professor Hubertus Welsch ja auch beurkundet wurden?

Was wusste das VZN von diesen Vor-Verträgen und den darin vereinbarten Nebenleistungen, wie zum Beipsiel den Rendite-Garantien, die auch als Kaufpreisminderungen betrachtet werden können, in jedem Fall aber vermögenswirksame Leistungen darstellen?

In den von Prof. Hubertus Welsch beurkundeten deutschen Kaufverträgen, wie sie zuerst den Berliner Mietern zur Vorkaufsrechtausübung, dann aber auch dem VZN zur Kreditvergabe vorgelegt wurden, wurden diese wesentlichen Leistungen nicht erwähnt, wohl aber die Anzahlungen, die auf andere, vorausgegangene Verträge im Hintergrund hinzudeuten scheinen.

Hat das VZN trotz dieser deutlichen Hinweise tatsächlich über 6 Jahre nichts von den Doppelverträgen unterschiedlichen Inhalts geahnt, aus denen die Unwirksamkeit der deutschen Kaufverträge resultiert?

Hier würde man doch erwarten, dass die Bank Strafanzeigen wegen Kreditbetrugs gegen die Kreditnehmer oder Vermittler erstattet und die Kreditvergabe sofort eingestellt hätte.

Auch hat das VZN, neben eigenen Interessen, auch Sorgfaltspflichten zu beachten und darüber hinaus das Geldwäschegesetz durchzusetzen. Die Bank hätte jedem Verdacht von Geldwäsche und somit jeder von Hunderten in den Welsch-Kaufverträgen beurkundeten Anzahlungen doch eigentlich nachgehen müssen, oder?

Wie aber konnten dann über 6 Jahre lang Hunderte von Krediten arglos vom VZN vergeben werden, bevor das VZN im Jahr 2018 irgendwann die Notbremse zog?

Convent

Auch die gemeinnützige öffentlich-rechtliche Berliner Sparkasse stieg in das Geschäft mit Keizman’s Schrottimmobilien ein.

Dabei hatte die Berliner Sparkasse kein Problem, den ausländischen Anlegern Kredite zum Kauf der regelmäßig stark überteuerten Wohnungen mit sehr geringen Mieten zu geben.

Bemerkenswert und ungewöhnlich auch: Die Sparkasse lies die Wohnungen erst durch einen Gutachter besichtigen, nachdem sie die Kredite schon längst vergeben hatte.

Bedauerliche Einzelfälle? Ein universell verfasstes Anschreiben der Berliner Sparkasse scheint das Gegenteil zu belegen.

Es konnte von der Aspire-Firma BEARM für Anschreiben an jeden beliebigen Mieter in jedem ihrer damals 20 Häuser verwenden werden.

Adi Keizman soll sich schließlich voriges Jahr mutmasslich mit den Käufer-Anzahlungen in geschätzter Höhe einiger Dutzend Millionen Euro nach Hollywood abgesetzt haben.

 

Um das Erbe der Berliner Aspire-Immobilien-Gruppe ist ein heißer Kampf entstanden.

Bei dem sich gegenüberstehen:

Israelische Privatanleger, die endlich als Eigentümer ins Grundbuch der 1.500 Berliner Eigentumswohnungen oder ihr Geld zurück wollen, wofür der israelisch-deutsche Anwalt Nathan Gelbart für einen Tel Aviver Anleger beim Landgericht Berlin schon mal eine Einstweilige Verfügung zur Vormerkung im Grundbuch und Blockierung eines Weiterverkaufs an Dritte erwirkte (Az. 22 O 190/20).

Sowie deutsche Mieter, die sich bei der Ausübung ihres Vorkaufsrechts betrogen fühlen, weil ihnen ein Kickback von 15 Prozent, den die israelischen Investoren in den ersten drei Jahren erhielten, sowie andere außerhalb der deutschen Kaufverträge vereinbarte Nebenleistungen verschwiegen wurden und die nun Schadensersatz für die Benachteiligung im Einzelfall bis zu 80.000 Euro einfordern können. Insgesamt geht es hierbei um Millionen. Hier vertritt der Berliner Rechtsanwalt Christian Winkhaus von der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin Mitte bereits etliche Mieter.

Auf der anderen Seite steht der einstige Minderheitseigentümer der Aspire-Gruppe Moshe Bar Shilton (49) aus Savyon in Israel, der im letzten Jahr nun die Mehrheit an den Objektbesitzgesellschaften von seinem israelischen Landsmann Adi Keizman (48) übernommen hat und die Wohnungen nun an neue Anleger verkaufen will. Die Verwaltung und Verwertung soll weiterhin sein in Berlin lebender israelischer Landsmann Guy Ben Edelsburg (43) übernehmen, ein Aspire-Mann der 1. Stunde, der auf der hebräischen Website von Berlin Estate in Tel Aviv als Verkaufsleiter präsentiert wurde.

„Berlin Aspire – Goldgrube Wohnungsnot, Spekulanten gegen Mieter. Ein ausländischer Investor hat in Deutschland Dutzende Mietshäuser gekauft. Mit fragwürdigen Methoden macht er Profit auf Kosten von Mietern und Kleinanlegern. Für seine Geschäfte hat der Geschäftsmann Adi Keizman ein verschachteltes Netzwerk von Firmen aufgebaut.“

Quelle: Ausschnitt zitiert aus Frontal 21 vom 09.10.2020

Hier der Link zur Doku: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfi…

#BerlinAspire  #Mietenwahnsinn  #AdiKeizman

Sowie Notar Professor Dr. Hubertus Welsch (tätig in der Rechtsanwaltskanzlei Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und Notare), der nicht nur die Objektgesellschaften gründen half, sondern Hunderte deutscher Kaufverträge beurkundet haben soll, aber die israelischen Vorverträge gar nicht mitbekurkundete, obwohl diese Vorverträge doch ausdrücklich die Beurkundung durch Notar Welsch vorgegeben haben und er laut Berliner Zeitung von den Vorverträgen Kenntnis hatte, die erheblich von den Bedingungen im deutschen Vertrag abwichen. Die israelischen Anleger bekamen das nicht mit, weil sie nicht persönlich nach Berlin kamen. Stattdessen wurden sie durch Notarfach-Angestellte des Notars oder den in Israel ansässigen Rechtsanwalt Dr. Yuval Hen vertreten.

Anlegeranwalt Nathan Gelbart soll den in Berlin ansässigen und an der Hochschule Eberswalde lehrenden Professor Dr. Hubertus Welsch bei der Berliner Notarkammer angezeigt haben, wie GoMoPa von einem Insider erfuhr. Ausgang offen.

Wer darf aus den geschätzten 1.600 Eigentumswohnungen in den 37 Berliner Häusern nun wirklich seinen Nutzen ziehen?

Die Objektgesellschaften oder die vielen israelischen Anleger, die bis zu 300.000 Euro pro Wohnung voll oder zur Hälfte im scheinbar blinden Vertrauen anzahlten (die andere Hälfte wurde jahrelang von dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein in Düsseldorf und auch von der Berliner Sparkasse finanziert), obwohl die israelischen Vorverträge, die die Anleger im Büro der Berlin Aspire in Tel Aviv bei Adi Keizman unterschrieben, ihnen doch gar keine Sicherheit wie etwa eine Auflassungsvormerkung boten?

Die israelischen Vorverträge boten lediglich ein Versprechen, dass Berlin Aspire ihnen einen deutschen Vertrag für den Kauf einer Wohnung besorgen würde. Keizmans Anwälte sprechen im Nachhinein gar von lediglich einem Kredit, wofür es halt drei Jahre lang 5 Prozent Zinsen pro Jahr gab.

Bis zum deutsche Notarvertrag ließ sich Keizman und seine Truppe in der Regel 1 bis 2 Jahre Zeit.

Viele Anleger stehen aber bis heute nicht als Eigentümer in Abteilung I der Grundbücher, sondern immer noch die Objektgesellschaften.

Und Keizman soll von den Anzahlungen, das zeigen jedenfalls die Grundbuchauszüge, in vielen Fällen gar nicht die Hypothekenbelastungen in Abteilung III abgelöst haben, so dass die Anleger die Lasten nun mit neuem Geld selbst ablösen müssten, wenn sie doch noch echte Eigentümer werden wollten.

Moshe Bar Shilton jedenfalls will die auf deutschem Papier ihm über die Objektgesellschaften gehörenden Eigentumswohnungen nun an neue Investoren weiterverkaufen.

Das betrifft die Wohnungen, für die KEINE deutschen Kaufverträge vorliegen, sondern “nur” Hebräische Vorverträge …

zitiert aus … Quelle … GoMoPa

Das könnte dich auch interessieren …