Wohngemeinnützigkeit – Wohnwahnsinn oder Wirklichkeit?

Das Wohnen vom Markt reguliert wird war nicht immer Realität, doch die meisten der jungen Generation wissen dies heute nicht mehr. Wohnen ist vielmehr zur Ware geworden, die sich geleistet werden kann oder eben nicht.

Die Gemeinnützigkeit im Bereich des Wohnens war einmal Wirklichkeit, in einer Zeit in der Wohnungsbaugesellschaften sich Rendite-frei um die Bewohnerschaft gekümmert haben. Die ersten gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gründeten sich bereits 1847. Zu den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gehörten kommunale Wohnungsunternehmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet war, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen bzw. Genossenschaften, die indirekt deswegen gesellschaftsnützlich waren, weil ihre Geschäftsaktivitäten prinzipiell auf die Erbringung wohnungswirtschaftlicher Leistungen für breite Bevölkerungskreise bzw. mittlere und niedrigere Einkommensschichten ausgerichtet war.

Bei den Unternehmensformen war der erwerbswirtschaftliche Gewinn nicht Zweck der Geschäftstätigkeit, sondern Mittel zum Zweck, um über die Selbstfinanzierung Investitionen durchführen zu können. (1) Die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen zog die folgenden Bindungen nach sich:

  • Gewinnverzicht: Dividendenbeschränkung auf 4% um eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zu unterbinden, Preisbindung (Kostendeckungsprinzip des § 7 Abs. 2 WGG)
  • Abstellung auf Bedürftige: Tätigkeit ist auf Kleinwohnungen (max. 120 qm) beschränkt
  • Bauverpflichtung: Verpflichtung im Sinne einer volkswirtschaftlichen Bedarfsdeckungswirtschaft Wohnungen zu erstellen
  • Zweckbindung der Mittel: notwendige Ergänzung der Dividendenbegrenzung im Falle der Liquidation eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens.

Aufgehoben wurde das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz durch das Steuerreformgesetz 1990 (2)

WOHNEN IST DANACH ZUR WARE GEWORDEN, erst schleichend, dann so hemmungslos, das wir als Menschen in den Wohnungen zu Wohneinheiten degradiert werden, die nur zum Auspressen genutzt werden oder verdrängt, verschoben, einfach weg gentrifiziert werden mit Tricks und Aushöhlung der bestehenden Gesetzgebung. Aktiengesellschaften, Hedgefonds sind Vermieter*innen, die keinen Bezug mehr haben zu der Bewohnerschaft. Die Einführung zum Beispiel in Berlin einer Anstalt des Öffentlichen Rechts mit Mieterräten und Mieterbeiräten, die versuchen die Bedürfnisse der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen, sind nur ein Tropfen, die den viel zu heiß gewordenen Stein niemals abkühlen können.

WIR FORDERN DAHER,

  • eine RÜCKKEHR zur Gemeinnützigkeit bei den Landeseigenen Wohnungsbauunternehmen als ersten Schritt
  • dass der Boden als Anheizer der Spekulation entzogen wird um den Mietspiegel zu senken
  • die Novellierung des Mietspiegels und die Einbeziehung der Altmietverträge und des Leerstandes mit NULL Euro um ebenfalls den Mietspiegel nicht exzessiv stetig steigen zu lassen durch den Neubau
  • eine wirkliche Bürgerbeteiligung in Alle Bauvorhaben und
  • eine Transparenz, durch frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozessen von Politik und Verwaltung.
  • ein Leerstandskataster, welches Bundes- / Europa- / Weltweit einsehbar ist, mit natürlich wirtschaftlich verantwortlichen eingetragenen Personen um Briefkastenfirmen und Sharedeals zu unterbinden

Hier ein sehr informatives Video zur Geschichte der Gemeinnützigkeit anhand der Deutsche Wohnen

Quellen:

Gemeinnützigkeit der Wohnungswirtschaft

(1) Definition von http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gemeinnuetzige-wohnungsunternehmen.html
[Stand: 17.01.2013].

(2) Helmut Jenkis, Gemeinnützige Wohnungsunternehmen – privilegierte Unternehmen?, Hannover 1973, S. 28, 29,
49-51

#WeilEinZuhauseMehrIst

#WohnenIstKeineWare

#LeerstandZuWohnraum

Das könnte dich auch interessieren …