Trotz Pandemie – Kein Winter ohne Räumungen

In Berlin wurde das zuvor geduldete Obdachlosencamp an der Rummelsburger Bucht aufgelöst. Auch andere Besetzungen von Obdachlosen scheiterten.

»Zwangsräumungen sind keine Kältehilfe!« lautet die Parole auf einem großen Transparent, das auf der Fassade des Hauses Hauptstraße 1 im Berliner Ortsteil Lichtenberg zu sehen ist. Es verweist auf das wenige Meter entfernte Obdachlosencamp an der Rummelsburger Bucht, das das Bezirkamt in der Nacht zum 6. Februar von der Polizei auflösen ließ. Das Lager der bis dahin dort geduldeten etwa 100 obdachlosen Menschen wurde mit Verweis auf den bevorstehenden Kälteeinbruch geräumt. Trotz Dauerfrost organisierten linke Gruppen in der Folge mehrere Demonstrationen und Kundgebungen. Die Auflösung des Camps werteten sie weniger als Maßnahme zur Vermeidung einer lebensgefährlichen Situation für die Camp-Bewohner denn als Räumaktion im Sinne von Investoren (»Die Situation war erdrückend«).

Wenn Obdachlose in den vergangenen Monaten versuchten, Wohnraum zu besetzen, wurden sie zumeist nach wenigen Stunden von der Polizei geräumt.

Die Berliner Senatorin Elke Breitenbach (»Die Linke«), deren Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dem Bezirk bei der Räumung Amtshilfe leistete, warf dem Bezirksamt vor, viel zu spät auf die »katastrophalen Verhältnisse auf dem Gelände« rea­giert zu haben. Diese Kritik teilen viele der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner. Auch diejenigen, die die vom Bezirk angebotenen Plätze in beheizten Hostels als Ausweichorte angenommen hatten, sprachen von einer Räumung.

Wenn Obdachlose in den vergangenen Monaten versuchten, Wohnraum zu besetzen, wurden sie zumeist nach wenigen Stunden von der Polizei geräumt. Bereits Ende Oktober zogen in Berlin Wohnungslose unterstützt von Mieterorganisationen in mehrere Wohnungen in einem ehemaligen Schwesternwohnheim der Charité in der Habersaathstraße 46. Sie wurden nach wenigen Stunden von der Polizei geräumt, obwohl in dem Gebäudekomplex 85 gut erhaltene Wohnungen seit Jahren leerstehen und die zuständige Bezirksverordnetenversammlung Mitte bereits zweimal die Beschlagnahme der Wohnungen gefordert hatte (»Es gibt kein Recht auf Leerstand«)

In Offenbach (Hessen) wurden in der Nacht zum 20. Dezember wohnungslose Menschen von der Polizei aus einem seit 2019 leerstehenden Gebäude in der Waldstraße geräumt. Die Initiative »Los! Offenbach solidarisch« kritisierte in einer Pressemeldung: »Den unter Zwang geräumten Personen, die dort Schutz vor der Kälte und Rückzug gesucht haben, wurde beides genommen. Sie gehören zu den zahlreichen Wohnungslosen, die während der Ausgangssperre nicht nur in ihrer Notsituation von staatlicher Seite allein gelassen werden, sondern zudem auch unter den Maßnahmen besonders leiden.«

Trotz ständiger Appelle, zu Hause zu bleiben, werden Menschen in diesem Winter vor die Tür gesetzt, denn anders als im ersten Lockdown gibt es derzeit kein Moratorium für Zwangsräumungen wegen fehlender Mietzahlungen. So wurde der Theatermacher und Mitgründer der Initiative »Recht auf Stadt – Regensburg«, Kurt Raster, im Januar aus seiner Regensburger Wohnung geräumt. in der er über 35 Jahre gelebt hatte. …

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Wir fordern einen sofortigen Stopp von Zwangsräumungen. Das Wort “Zwangsräumung” sollte unbedingt als “Unwort” des Jahres 2021 in Betracht gezogen werden. Diese Art mit Menschen in Notlagen umzugehen, zeigt wie hilflos und menschenverachtend mit Personen umgegangen wird, denen mit großer Sicherheit vor einer solchen Räumung mit entsprechenden Hilfen vorbeugend umgegangen wird. Auch ist es scheinheilig wenn Leerstand geduldet wird und Menschen dafür zum erfrieren auf die Straße gesetzt werden. Da müsste der Artikel 1 unseres Grundgesetzes umgeschrieben werden, da die Würde des Menschen nur unantastbar scheint, wenn Mensch es sich leisten kann. Artikel 1 GG müsste heißen Menschenwürde kann gekauft werden, Ohne Wirtschaftlichkeit keine Menschenwürde.

Wir fordern, dass Hotels solange die Pandemie nicht bekämpft wurde, als Übergangslösung für Menschen ohne eigenes Zuhause genutzt werden und danach die Menschen eine eigene Wohnung (eigenes Zuhause), nach dem Selbstbestimmungsrecht und den eigenen Bedürfnissen erhalten um Obdachlosigkeit schon vor 2030 endgültig zu beseitigen. Wenn nicht jetzt die Möglichkeiten genutzt werden, wird der genannte Termin zur Beendigung nie erreicht werden.

Wir fordern weiterhin dass Wohnen als unveräußerliches gemeinnütziges Grundrecht im Grundgesetz niedergeschrieben und jede Person, die sich hier aufhält mit und ohne Migrations- und oder Fluchtgeschichte, ein eigenes Zuhause bekommt. Auch ein eigenes Wohngesetzbuch sowie ein Ministerium für Wohnen wären notwendig um die Schlupflöcher zu schließen, die in der Gesetzgebung die Verwertung des Wohnens als Renditesteigerungsinstrument auf Umwegen ausnutzen. Auch fordern wir ein Verbot für gleichzeitig beratende Tätigkeiten von Immobilienindustrie und Gesetzgebung. Lobbyarbeit (Lobby englisch für „Vorhalle“ muss wie die Wort-Ursprung es ausdrückt in der Vorhalle enden um die Vorteilnahme auszuschließen.

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