NABU kämpft gegen Baumfällungen und Gehölzrodungen in der Leipziger Innenstadt
Wenn sich die Umweltverbände nur überall in der Bundesrepublik gegen die massive Zerstörung der Stadtnatur einsetzen würden.
Der NABU Leipzig wirbt seit vielen Jahren öffentlichkeitswirksam für den Erhalt des Gehölzbestandes, auch wenn der Platz bebaut würde. Zudem verwies der NABU immer wieder darauf, dass für die Zerstörung von gesetzlich geschützten Lebensstätten, vorweggenommene Ausgleichsmaßnahmen, die die ökologische Funktion erhalten, notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Verweis der Stadtverwaltung auf geplante Dach- und Fassadenbegrünungen wird dieser Anforderung nicht gerecht, denn damit wäre die ökologische Funktion von großen Strauchgruppen und alten gesunden Bäumen nicht zu ersetzen, und es wäre auch kein vorweggenommener Ausgleich.
Der NABU hat schon öfter darauf hingewiesen, dass bei Baumfällungen eine naturschutzfachliche Fällbegleitung notwendig ist, um zu verhindern, dass Tiere in Baumhöhlen und in den Hecken verletzt oder getötet werden und dass gesetzlich geschützte, wiederkehrend genutzte Lebensstätten ohne Ausgleich verloren gehen. Der NABU konnte jedoch beobachten, dass vor den Fällarbeiten Stämme und Äste nicht untersucht wurden. Für die Zerstörung von Lebensstätten ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig, ebenso eine Genehmigung zur Fällung der Bäume. Der Pressemitteilung der Stadt zufolge wurden diese Genehmigungen erteilt, unklar ist jedoch, auf welcher sachlichen Grundlage. Über Monate hinweg hatte der NABU Leipzig mehrfach Akteneinsicht beantragt. Obwohl es nach dem Umweltinformationsgesetz ein Recht darauf gibt, wurden von den zuständigen Ämtern die erbetenen Informationen nicht an den NABU übermittelt, Antwortschreiben gab es nie oder mit erheblicher Verspätung. Auch dagegen prüft der NABU rechtliche Schritte. Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass Naturschutz- und Baumschutzbehörde ebenso kommunale Ämter sind, wie das baumfällende Stadtplanungsamt – somit kann sich die Stadtverwaltung ihr naturzerstörerisches Handeln ohne große Probleme selbst genehmigen.