Habersaathstraße 40-48 – Versprechen sind Nichts – Linke knickt vor Eigentümer ein – Feige Forderungen

Daniel Diekmann, Vorstand der NeuenHeimatMitte und Sprecher des Mieterrat der Charité Papageienplatte und Sprecher der IG Habersaathstraße berichtet zur Aktuellen Lage in der Habersaathstraße als Noch-Bewohner.

WIR FORDERN ANDERS ALS DIE Linksfraktion Mitte, den Erhalt des schon vorhandenen günstigen Wohnraums zu den Mietpreisen, die jetzt existieren, also von 3,50 € bis 5,50 € pro qm. Es ist Irrsinn und kann aus ökologischer Sicht nicht angehen und ist ein derber Schlag ins Gesicht einer jeden Mieter*in wieder nur fadenscheinige Kompromisse einzugehen. Hier ist Wohnraum vorhanden, der energetisch saniert wurde. Es existiert eine Photovoltaikanlage. Wir fordern auch die Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), eine vollständige transparente Einsicht für die Mieter*innen in Alle Kauf- bzw. Verkaufsverträge und Absprachen. Die unkündbaren Charité-Werksverträge scheinen nicht sehr viel wert zu sein. Warum geht die Linke überhaupt darauf ein, dass dieses Gebäude abgerissen werden darf und geht nicht wie versprochen in die nächste Instanz? Es entspricht keinen logischen nachvollziehbaren Gründen. Wir fragen uns, welche Vorverträge mit der Eigentümer*in existieren, die nicht offen dargestellt werden? Gab es sittenwidrige Hinter-Zimmer-Gespräche? Gibt es einen Bezug zum Standort und was hat der gegenüber liegende BND damit zu tun? Was ist mit der Strafe von ca. 42 Millionen € wegen der jahrelangen Zweckentfremdung – Warum werden diese Gelder verschenkt? Unser vorheriger Artikel mit weiteren Infos.

Die Linksfraktion Berlin-Mitte fordert, dass es keine faulen Kompromisse bei der Habersaathstraße 40-48 geben wird!

Der Fortbestand der Wohnanlage in der Habersaathstraße ist massiv gefährdet. Nachdem die Eigentümerin 85 von 106 Wohnungen viele Jahre aus rein spekulativen Gründen leer stehen lässt, versucht sie nun vom Bezirksamt eine Zweckentfremdungsgenehmigung und die Genehmigung für einen Neubau zu erhalten. Um eine jahrelange juristische Auseinandersetzung zu vermeiden, soll ein Vergleich mit dem Bezirksamt die Voraussetzung für das Bauvorhaben schaffen. Das Vergleichsangebot ist bisher unzureichend, für die Bewohner:innen inakzeptabel und für den Stadt ohne jeden Mehrwert. Für die Bewohner:innen würde sich die gegenwärtige Wohnsituation verschlechtern und verteuern. Der Stadt droht der Verlust von 106 preisgünstigen Mietwohnungen in der Berliner Innenstadt. Einen verbindlichen befristeten Verzicht auf die Bildung von Einzeleigentum lehnt die Eigentümerin ebenso ab wie die verbindliche Zusage zu einer Nettokaltmiete von 7,92 €/qm Wohnfläche im Ersatzneubau, wie es die Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung vorsieht. Die Errichtung von Sozialwohnungen wird durch die Eigentümerin abgelehnt wie auch der Vorschlag von Belegungsbindungen für das Bezirksamt.

Das Vergleichsangebot der Eigentümerin ist bisher ausschließlich von dessen eigennützigen Profitstreben geprägt. Der Gebrauch des Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit ist nicht erkennbar.

Die Mieter:innen in der Habersaathstraße 40-48 sind enttäuscht über die bisherigen Vorschläge.

Darum wird die Linksfraktion Berlin-Mitte in der kommenden BVV am 28.01. einen Antrag einbringen, der das Bezirksamt auffordert, die von den Eigentümern der Wohngebäude Habersaathstraße 40-48 beantragte Zweckentfremdung auf dem Wege der Vergleichsverhandlungen nur dann zu erteilen, wenn

  • die Eigentümerin bedingungslos die 106 Wohnungen als schützenswerten Wohnraum akzeptiert,
  • die Eigentümerin bedingungslos 106 Ersatzwohnungen in vergleichbarer Größe der bisherigen Wohnungen für eine maximale Nettokaltmiete von 7,92 €/qm Wohnraum errichtet,
  • die Eigentümerin für 20 Jahre nach Errichtung der Ersatzwohnungen auf die Bildung von Einzeleigentum verzichtet,
  • die Interessen der Mieter:innen im Rahmen eines vom Bezirksamt beauftragten Sozialplanverfahrens im Einvernehmen mit den Mieter:innen rechtsverbindlich definiert sind
  • und diese Forderungen grundbuchrechtlich gesichert werden und für nachfolgende Erwerber fortbestehen.

Sollte dieser Vergleich so nicht zustande kommen, so soll das Bezirksamt die Gerichtsverhandlungen durch alle Instanzen hinweg führen

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