Justizministerin Lambrecht nimmt unkooperative Vermieter ins Visier

Nur ein Teil der Gewerbevermieter gewährt in der Coronakrise seinen Mietern Erleichterungen. Justizministerin Lambrecht sorgt nun für eine gesetzliche Klarstellung.

n der Coronakrise springt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gewerbemietern bei Konflikten mit unkooperativen Vermietern zur Seite. Sie wolle für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse „gesetzlich klarstellen, dass Beschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie regelmäßig eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt.

„Dadurch wird die Verhandlungsposition der Gewerbemieter und Pächter gestärkt.“ Konkret will Lambrecht im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch eine entsprechende Regelung aufnehmen.

Hier wurde bereits im März befristet bis Ende Juni ein pandemiebedingter Sonderkündigungsschutz für Mieter bei Zahlungsrückständen festgeschrieben. Derzeit ist rechtlich unklar, inwieweit sich Gewerbemieter, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen durch Corona betroffen sind, auf den Paragrafen 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Mietminderung oder auf den Paragrafen 313 zur Störung der Geschäftsgrundlage berufen können.

Auf letzteren will sich nun Lambrecht mit ihrer Klarstellung beziehen. Dadurch würden flexible Vertragsanpassungen zwischen Mieter und Vermieter möglich. Ihren Vorstoß begründete die Ministerin damit, dass einige Gewerbemieter in den vergangenen Wochen und Monaten an ihre Vermieter herangetreten seien, um eine Anpassung bei der Miete zu erreichen.

Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass sich nur ein Teil der Vermieter als kooperativ erweise und zu Verhandlungen bereit sei. Laut Lambrecht haben seit Beginn der Corona-Pandemie viele Gewerbetreibende ihre angemieteten Gewerberäume wegen der pandemiebedingten Beschränkungen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können.

Rechtsunsicherheiten bei Betroffenen

Um die Umsatzeinbußen abfedern zu können, habe die Bundesregierung Hilfen auf den Weg gebracht. Daneben bestünden heute schon rechtliche Möglichkeiten, um eine Absenkung der Mieten durchzusetzen: „Dies betrifft beispielsweise Rechte auf Mietminderung bei Mängeln der Mietsache oder Ansprüche auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage.“

Die Gerichte hätten ….

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Nach dem Motto: “Wer hat der gibt” müssen gesetzliche Regelungen getroffen werden um Gewerbemieter effektiv zu schützten, die nicht mit dem Entgegenkommen ihrer Vermieter rechnen können. Wir unterstützen und begrüßen dieses Vorhaben.

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