Skandal Stadtrat Dresden kippt Kooperative Baulandmodell
Wie wir aus der Sitzung des Stadtrates ersehen konnten wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bei den Bebauungsplanverfahren
durch Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB bzw. Durchführungsverträge nach § 12 BauGB sicherzustellen, dass nur 15 Prozent der Geschossfläche, die für Wohnen vorgesehen ist, als geförderter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen errichtet wird. Hinzukommen muss in diesem Fall allerdings, dass bis spätestens zum 30. Juni 2022 der Satzungsbeschluss vorliegt und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist der Beschlussvorlage des Stadtrates.
Bei einer solchen Mehrheit von CDU, AFD, FDP und Freie Wählern würden uns solche Vorstoße in anderen Kommunen nicht wundern. Ganz klar fordern wir eine Rückkehr zur Gemeinnützigkeit um endlich die Möglichkeiten nach verschiedenen Schlupflöchern zu schließen, die regelmäßig entweder die Sozialbindungen auslaufen lassen und eine Stigmatisierung von Menschen zu Folge haben.
Es braucht ein Recht auf Wohnen im Grundgesetz, die Schaffung eines Wohngesetzbuches in dem die Rechte auf Nachbarschaft und Kiezleben vorgesehen sind um endlich dem Menschrecht auf ein Zuhause entsprechen zu können und Bezeichnungen wie “Geförderter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau” unnötig sind.
Hier die Quellen aus der Stadtratsitzung und der Behandlung der Ausnahme zur Richtlinie “Kooperatives Baulandmodell Dresden”
VORLAGE Kooperatives Baulandmodell 15.10.2020
Wie aus dem Beschluss zu ersehen ist, wurden die Ausnahmen gestrichen und ein allgemeingültiger Beschluss gefasst, der tausenden MieterInnen in ihren Rechten beschneiden wird.
WOHNEN IST KEINE WARE SONDERN EIN GRUNDBEDRÜRFNISS