Interview zur Räumung der Liebig 34 : Andrej Holm: „Es muss politischer Druck auf den Eigentümer ausgeübt werden“

Am Freitag wurde das Hausprojekt in der Liebigstraße 34 geräumt. Der Stadtforscher Andrej Holm blickt zurück in die Ost-Berliner Besetzerszene nach 1989. Er sagt, die Besetzer sind von der Stadt Berlin hinters Licht geführt worden.

Lieber Herr Holm, das besetzte Haus in der Liebigstraße 34 in Friedrichshain soll am Freitag geräumt werden. Viele kennen die Geschichte der Hausbesetzungen in West-Berlin. Können Sie uns sagen, ob es auch in Ost-Berlin und in der DDR zu Hausbesetzungen kam?

Andrej Holm: Ja. In der DDR war die Wohnraumvergabe reglementiert. Deshalb haben sich einige Leute von den Vergabeverfahren freigemacht und das „Schwarzwohnen“ etabliert, also die eigenständige Belegung von leer stehenden Wohnungen. Diese Praxis wurde in der Wendezeit fortgesetzt, nun wurden auch ganze Häuserkomplexe besetzt. Ich denke da an die Häuser in der Lottumstraße oder in der Schönhauser Alle 20/21 in Prenzlauer Berg. Die Besetzenden damals haben nicht nur nach Wohnungen gesucht, sondern auch nach einer anderen Form des Zusammenlebens.

Kann man von einer richtigen Bewegung sprechen?

Ja, einer sehr großen sogar. Nach 1990 wurden etwa 130 Häuser in Ost-Berlin besetzt, vor allem in Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain. Die Häuser sind anfangs nicht geräumt worden. Das hatte mit dem Autoritätsverlust der DDR-Verwaltung und der Sicherheitskräfte zu tun. Diese Abwesenheit staatlicher Macht wurde als Freiraum wahrgenommen, der auch genutzt wurde. Die Situation änderte sich erst, als die sogenannte Berliner Linie aus West-Berlin auf Ost-Berlin übertragen wurde.

Was heißt das konkret?

Alle danach besetzten Häuser wurden wie in West-Berlin nach 24 Stunden geräumt. Der Wendepunkt war die gewaltvolle Auseinandersetzung um die besetzten Häuser in der Mainzer Straße, die mit einem großen Polizeiaufgebot und der Unterstützung westdeutscher Spezialeinheiten im November 1990 geräumt wurde. Für das Selbstverständnis der Ost-Berliner Hausbesetzungsbewegung war diese quasi militärische Räumung ein tiefer Einschnitt. Auch die Berliner Politik stand unter Schock und die damalige Koalition aus SPD und Grünen zerbrach an unterschiedlichen Auffassungen zur Räumung. Auf beiden Seiten, also für den Senat ebenso wie für Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer war nach der Eskalation klar, dass sich so ein Ereignis nicht noch einmal wiederholen sollte. In der Folge wies die Berliner Politik die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften an, mit den Besetzerräten Vertragsverhandlungen zu führen, um die besetzten Häuser zu legalisieren. Von den 130 Häusern haben etwa 100 Häuser Nutzungsverträge bekommen.

Kann man das vergleichen mit der Legalisierungspraxis der 1980er-Jahre in West-Berlin?

Ja. Es waren politische Verhandlungen, die einer Befriedungsstrategie folgten und im Ergebnis eine Art Häuserfrieden vereinbarten. „Wir lassen euch in den Häusern wohnen, dafür macht ihr kein Remmidemmi auf der Straße.“ Die Verhandlungen wurden unter großem Zeitdruck geführt und die Vertragskonstrukte waren eher Ausdruck einer politischen Einigung als gut durchdachte juristische Regelwerke. Soweit war die Legalisierung der besetzten Häuser mit der Situation in West-Berlin Anfang der 1980er-Jahre vergleichbar. Das Problem in Ost-Berlin war, dass ein paar Jahre später einer der Vertragspartner plötzlich ausfiel, weil die Häuser den Besitzer wechselten. Die meisten Altbauten sind nach den Restitutionsgesetzten des Einigungsvertrages an Erben der Alteigentümer zurückgegeben und danach oft mehrfach verkauft worden. Viele legalisierte Hausprojekte hatten plötzlich keinen Vertragspartner mehr, der in der Bringschuld war, die Vereinbarungen von 1990 einzuhalten. Die neuen Eigentümer sind sehr unterschiedlich mit der Situation umgegangen. Manche haben mit den Hausgemeinschaften vernünftige Nutzungsverträge geschlossen. In anderen Fällen, und dazu gehören die Häuser, die jetzt geräumt werden sollen, haben die Eigentümer die Verträge von 1990 nach juristischen Gesichtspunkten bewertet und Lücken entdeckt, um ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. So entstand die merkwürdige Situation, dass fast 30 Jahre nach der Legalisierung der besetzten Häuser der Eindruck entsteht, als gäbe es in der Liebigstraße 34 eine rechtlich offene Situation.

Wer hat also recht?

Aus meiner Sicht führt die aktuelle juristische Lage in ein historisches Paradoxon. Es gab 1990 einen politischen Willen, diese Häuser zu legalisieren und den Bewohnern einen dauerhaften Verbleib zu ermöglichen. Aber der Vertragspartner von damals, die Bezirke und die Stadt Berlin, die ziehen sich jetzt aus der Verantwortung zurück und überlassen es den Eigentümern und den Hausgruppen, in einem juristischen Prozedere eine Lösung zu finden. Ich sehe es so: Die Berliner Politik hat Vertragsbruch begangen. Die Vereinbarungen nach 1990 wurden aufgekündigt. Es gibt scheinbar niemanden, der jetzt aufseiten der Politik die Verantwortung dafür übernehmen will.

Wie geht der Berliner Senat mit Ihren Anschuldigungen um? Gibt es ein Bewusstsein dafür, dass der Senat das Chaos mitzuverantworten hat?

Es gibt ein Bewusstsein, bei den Grünen und bei den Linken, dass man grundsätzlich für alternative Wohnprojekte ist. Auf der anderen Seite fühlt sich niemand verantwortlich. Der Bezirk sagt, sie seien nicht der Eigentümer. Die Senatsverwaltung sagt das auch. Mir fällt wirklich wenig ein, wie man die Verantwortung, die man aufgegeben hat, jetzt wieder aufgreifen kann. Aus der Perspektive der Hausgruppen erscheint der Rückzug des Senats wie ein Vertragsbruch.

Die Formen des Protests sind trotzdem nicht adäquat!

Die sind sehr unterschiedlich. Es gab ja auch juristische Auseinandersetzungen, die zum Teil sehr erfolgreich waren. Das ist ja nicht der erste Räumungsversuch in der Liebigstraße 34. In der öffentlichen Debatte werden sehr unterschiedliche Dinge vermengt. Man kann die Gewalt verurteilen und Straftaten strafrechtlich verfolgen. Aber das sind doch keine Gründe, ganzen Hausgemeinschaften das Wohnrecht zu entziehen und sie auf die Straße zu setzen. Doch in den öffentlichen Debatten wird häufig eine Verbindung hergestellt, die in etwa so argumentiert: „Wenn die auf der Straße Krawall machen, dann haben sie ihr Wohnrecht verwirkt.“ Das ist ein Rechtsverständnis, das unserer Demokratie zuwiderläuft.

Das Restitutionsverfahren wurde politisch abgesegnet. Das heißt: Es steht Recht gegen Recht. ….. 

kompletten Artikel lesen … Quelle … Berliner Zeitung

Den Status aller besetzter Häuser in Berlin kann man auf folgender Website betrachten: 

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