Wird das Baugesetzbuches für die Immobilienlobby reformiert?

Eigentlich war alles abgestimmt, doch nun strich Bundesbauminister Horst Seehofer unerwartet wichtige Passagen im neuen Baugesetz. Für die SPD ist das Werk nun hinfällig.

Kurz vor der Kabinettsreife hat Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) unerwartet einschneidende Änderungen an einer Novelle des Baugesetzbuchs vorgenommen und Regeln für den Wohnungs- und Grundstücksmarkt herausgestrichen.

Mit der Reform des Baugesetzbuchs sollten Kommunen in die Lage versetzt werden, die in vielen Städten anhaltende Wohnungsknappheit schneller zu beseitigen. Sie sollten einen besseren Zugriff auf brachliegende Grundstücke erhalten, eine höhere und dichtere Bebauung genehmigen und abgespeckte Bebauungspläne aufstellen können.

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollten die Verwaltungen zudem bei Bedarf verhindern können, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden – was für viele Mieter in der Regel nicht gut ausgeht. Wäre alles so gelaufen wie gedacht, hätte das den Immobilienpreisboom abbremsen und die Knappheit etwas lindern können.

In kaum ein anderes Gesetz dieser Legislaturperiode wurde so viel Aufwand und Arbeit investiert. Vor gut zwei Jahren veranstaltete die Bundesregierung einen pompösen Wohngipfel unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Etliche Bundesminister waren anwesend, sämtliche Ministerpräsidenten der Länder, kommunale Spitzenverbände, Interessenvertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Einen größeren Bahnhof gab es zu keinem anderen GroKo-Zeitpunkt.

Es ging zwar auch ums große Ganze, um mehr Förderung des sozialen Wohnungsbaus (die de facto nicht erreicht wurde) und mehr Neubau generell. Doch der Kern war ein neues Baugesetz, für das dann eigens eine „Baulandkommission“ eingesetzt wurde. Nach einem Jahr präsentierte die Kommission eine Empfehlungsliste, diese floss in die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) ein.

Kein neues Baugebot, kein stärkerer Zugriff für Kommunen

Und das alles wegen einer Regel, die das Geschäftsmodell lediglich einiger weniger Akteure einschränken würde. Vorgesehen war im neuen Baugesetz, dass Städte und Gemeinden einschreiten können, wenn Mietshäuser in einem angespannten Wohnungsmarkt liegen und in Einzeleigentum aufgeteilt werden sollen.

In Städten, die nicht im Fokus von Investoren stehen, findet das kaum statt. Anders dagegen in Berlin, Frankfurt am Main oder München. Dort werden die betreffenden Gebäude vor der Umwandlung meist umfassend saniert, um die vermieteten Wohnungen den Käufern schmackhaft zu machen. Unternehmen wie die Accentro AG sind darauf spezialisiert, Bestandshäuser aufzukaufen, aufzuwerten und weiterzuverkaufen. ……

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