EuGH und Irisches Gericht fällen bittere Urteile GEGEN AIRBNB – Ein erster Schritt für MieterInnen

Viele Touristen buchen Ferienwohnungen in Großstädten über Airbnb. Die Plattform verschlimmert jedoch den Wohnungsmangel. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb nun entschieden: Städte dürfen mit strengen Auflagen gegen die Zweckentfremdung vorgehen.

Viele Touristen buchen Ferienwohnungen in Großstädten über Airbnb. Die Plattform verschlimmert jedoch den Wohnungsmangel. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb nun entschieden: Städte dürfen mit strengen Auflagen gegen die Zweckentfremdung vorgehen. …..

Ganz bitter für Airbnb ist ein zweites Urteil, das zudem vor 3 Wochen in Irland gefällt worden ist, ebenfalls letztinstanzlich. Bislang hatte Airbnb sich standhaft geweigert, den Steuerbehörden – egal ob in Deutschland oder in Frankreich – die Daten der Wohnungsanbieter auf ihren Seiten zur Verfügung zu stellen. Dies mit Hinweis darauf, dass die Server des Unternehmens in Irland stünden, der eigentliche Anbieter der Leistungen also Airbnb Irland sei, und dass die irischen Datenschutzregeln eine Weitergabe der Kundendaten untersage. Unzulässig, entschied das irische Gericht und verdonnerte Airbnb erstmals, Daten über Vermietungen an den deutschen Fiskus zu übermitteln. Das könnte so manchem privaten Anbieter Ärger mit der Steuerfahndung einbringen. …

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