Arbeitsminister gegen Soziale Rechte

Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland die 1999 revidierte Europäische Sozialcharta (RESC), das Turiner Änderungsprotokoll von 1991 sowie das Kollektive Beschwerdeprotokoll ratifizieren sollte, wird von Sachverständigen kontrovers beantwortet. Zwölf zusätzliche Rechte wurden in die erneuerte Fassung von 1996 aufgenommen. Während bereits 37 der 47 Staaten des Europarates die revidierte Sozialcharta ratifiziert haben, sträubt sich die Bundesregierung immer noch.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union am Mittwoch, 10. Juni 2015, des Bundestages unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) sprachen sich zwei Experten dafür und einer dagegen aus.

Der Bundestag muss das Völkerrechtsabkommen ratifizieren, mit dem der Europarat soziale Grundrechte definiert. Bislang hat Deutschland das Abkommen nur unterzeichnet, die Vorgaben sind daher nicht bindend.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat jetzt erneut deutlich gemacht, dass er etwa den Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie das Recht auf Wohnung ablehnt. Sein Ministerium begründet dies mit noch bestehenden Prüfungsbedarf zur Vereinbarkeit der Charta mit nationalem Recht.

Klaus Lörcher, ehemals Justitiar des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), einer der Experten bei der Anhörung, bezeichnete die Europäische Sozialcharta als „das wichtigste soziale Menschenrechtsinstrument auf europäischer Ebene“ und forderte die Bundesregierung ebenfalls auf, die Charta und beide Zusatzprotokolle durch eine Ratifizierung weiter zu stärken. Seiner Ansicht nach gibt es keine gravierenden Hinderungsgründe für eine Ratifikation. „Wenn überhaupt, dann sind sie durch eine Anpassung der innerstaatlichen Gesetzgebung zu beheben“, urteilte er.

Warum die Bundesregierung  trotz einer Zeitspanne eines Vieteljahrhunderts in der Umsetzung hinterher-hinkt, entzieht sich unserer Kenntnis. Trotz der hoch gelobten Sozialstandarts, die natürlich im Vergleich zu ärmeren Ländern, ein höheres Anspruchsdenken sind, wird doch eher die Armutsindustrie finanziert und die Symptome zugeklebt.

Finnland schafft es über ein striktes Housing First Modell, Obdachlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen. Hier in Deutschland wurde trotz der anhaltenden Pandemie Zwangsräumungen wieder erlaubt.

Wir, als MIETERPARTEI, fordern ganz klar die Charta sowie beide Zusatzprotokolle durch eine Ratifizierung zu stärken.

Das Recht auf Wohnen, gehört im Grundgesetz verankert, der nur wer wohnt, kann aktiv an der Zivilgesellschaft teilhaben und sich einbringen.

HIERMIT LADEN WIR, die zuständigen PolitikerInnen ein bei unserer nächsten Mahnwache gegen Obdachlosigkeit im kommenden Januar wenigstens 12 Stunden über Nacht mit uns zu verbringen um sich mit Betroffenen zu unterhalten und zu erleben, wie demütig man wird, wenn die Kälte und Nässe unaufhörlich in die Knochen kriecht. Die Betroffenen können dann auch berichten warum die Möglichkeiten der Obdachlosenunterkünfte nur eine sehr unbefriedigende Option mit Konsequenzen sind.

Quellen:

Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996

 Dokument Bundestag

Plenarprotokoll 19/173

 

Das könnte dich auch interessieren …