Nicht informierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Mauerpark
Pressemitteilung von Berlin Street Music e.V. / Save Mauerpark
Sehr geehrter Herr Krüger,
seit mehreren Wochen wird uns zugetragen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamts an Sonntagen beauftragt wurden, Musikern im Mauerpark das musizieren zu verbieten und Informationen über die Regeln bezüglich des Musizierens im Mauerpark verbreiten, die nicht mit den Regeln übereinstimmen, die das Bezirksamt dafür getroffen hat. Letzten Sonntag haben wir uns selbst ein Bild gemacht und mit den Personen vom Ordnungsamt und der begleitenden Polizei gesprochen und mussten mit erschrecken feststellen, dass keinem die Regeln des Bezirksamtes bekannt waren. Daraufhin habe ich mich unmittelbar bei der Polizeidirektion 1 beschwert, da ein Polizist das Gespräch übernahm, der diese Regelungen ebenfalls nicht kannte.
Ein Hauptkommissar der Direktion erklärte mir, dass für die Auslegung der Regeln das Ordnungsamt zuständig sei und die Polizei lediglich Amtshilfe leiste und wir uns daher an das Ordnungsamt wenden müssen.
Konkret geht es um die Verwendung von Lautsprechern beim Musizieren, was der OA-Mitarbeiter explizit als verboten durch das Grünflächengesetz darstellte. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass das Grünflächengesetz eigentlich generell das Musizieren in Grünflächen verbiete. Bei Nachfragen waren die Mitarbeiter nicht in der Lage, den Text des Gesetzes auch nur annähernd wieder zu geben. Stattdessen wurden eigene Interpretationen vorgetragen, die nichts dem Gesetz zu tun haben. Die relevanten Stellen des Grünflächengesetzes sind in der Überarbeitung der Regeln für 2020 bereits enthalten, aber der Begriff Musik, geschweige den die Art oder Technik der Musik lässt sich dort nicht finden.
Uns ist die konfliktfreie und nachhaltige Kultur im Mauerpark wichtig, die seit 2018 bedroht ist. Durch Anzeigen der Polizei werden viele Musiker vom Mauerpark vertrieben, wobei auch die Lautsprecher als verboten dargestellt werden. Daher haben wir durch eine Petition, die 10 000 Bürger unterschrieben haben (darunter auch sehr viele Anwohner) und mit dem BVV Antrag, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde, bewirkt, dass die Regeln, die wir als Konzept erarbeitet haben nun gelten, um dieses Vertreiben zu beenden.
Verstärkte Musik ist bei der Petition und in unserem Konzept ein wichtiger Bestandteil der Regel die auch so deutlich im Antrag formuliert wurde: “Durch das Regelwerk soll dabei auch weiterhin elektrisch verstärkte Musik erlaubt werden, um die Vielfalt der Musik zu gewährleisten“
Verstärker müssen nicht lauter sein als akustische Instrumente. In 2018 wurden jedoch Aktivlautsprecher noch mit Strom-Generatoren betrieben, welche üblicherweise im kW -Bereich arbeiten, während gängige, batteriebetriebene Straßenmusik-Verstärker lediglich mit 5 W auskommen.
Die Unterschiede sind sehr groß, was eine Verallgemeinerung nicht zulässt. Da es schwierig ist hier eine Grenze zu ziehen, haben wir im Konzept die Art der Stromquelle festgelegt. Tiefe Frequenzen tragen besonders weit, und werden bei Anwohnern am ehesten wahrgenommen, sie kamen meist von größeren Anlagen, die entsprechend viel Strom ziehen, was nur mit Strom-Generatoren möglich war. Daher haben wir im Konzept die Verwendung von Strom-Generatoren, auch aus Umweltgründen, ausgenommen, was das Bezirksamt in die Mauerparkregel übernommen hat, und was auch für 2020 gilt: “Eine Verwendung von Generatoren ist nicht gestattet.” Daher sollte in der Kommunikation klar sein, dass damit Stromgeneratoren gemeint sind, die mit Benzin betrieben werden und nicht “Lautsprecher” oder “Verstärker”.
Beim Runden Tisch um die Konflikte im Mauerpark, gab es manche strittige Punkte, in einem Punkt waren sich jedoch alle einig: Die Regeln müssen bekannt sein, um Konflikte zu vermeiden und daher sollten sie in allen verfügbaren Medien kommuniziert werden. Bereits in 2012 wurden vom Bezirksamt Regeln festgelegt, welche jedoch ebenfalls kaum bekannt waren (weil nicht zugänglich veröffentlicht), und z.T. in Frage gestellt wurden. Immerhin wurden in 2019 die Regeln veröffentlicht, und das BA hat einen Flyer gedruckt, der schnell vergriffen war. Doch schon am Ende des Jahres, waren diese Regeln den Ordnungskräften im Park nicht mehr bekannt! Den Mitarbeitern/innen des Ordnungsamts war der Unterschied zwischen Strom-Generator und Lautsprecher/Verstärker nicht klar.
Bereits in 2019 aber v.a. in 2020 hat man mit höherem Personalaufwand, z. B. durch Parkläufer die Regeln vor Ort kommunizieren lassen. Daher wundern wir uns, dass den amtlichen Ordnungskräften die Regeln immer noch nicht bekannt sind und diese, wenn man die Regeln ausgedruckt vorlegt, die Kenntnisnahme desinteressiert ablehnen. Am 11. August 2020 hat das Bezirksamt die Parkregeln 2020 beschlossen, es ist die Fortschreibung von 2019 mit Ergänzungen zur Infektionsschutzverordnung. In Drucksache VIII-1189 ist auch die Veröffentlichung beschlossen welche bisher nur über die Prenzlberger Stimme und nun auch über unsere Internetseite erfolgt ist.
Wir fordern Sie dazu auf, ihre Mitarbeiter über die, seit 2019 geltenden Regeln zu informieren und zu schulen um unnötige Konflikte zu vermeiden, und bitten Sie um eine Stellungnahme, warum dies bisher nicht erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Save Mauerpark.
SaveMaurpark.de
info@savemauerpark.de
Ein Projekt von Berlin Street Music e.V.
https://www.berlinstreetmusic.com/
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Antwort von Herrn Krüger