Nicht informierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Mauerpark

Pressemitteilung von Berlin Street Music e.V. / Save Mauerpark 

Sehr geehrter Herr Krüger,

seit mehreren Wochen wird uns zugetragen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamts an Sonntagen beauftragt wurden, Musikern im  Mauerpark das musizieren zu verbieten und Informationen über die Regeln bezüglich des Musizierens im Mauerpark verbreiten, die nicht mit den Regeln  übereinstimmen, die das Bezirksamt dafür getroffen hat. Letzten Sonntag haben wir uns selbst ein  Bild gemacht und mit den Personen vom Ordnungsamt und der begleitenden Polizei gesprochen und mussten mit erschrecken feststellen, dass keinem die Regeln des Bezirksamtes bekannt waren. Daraufhin habe ich mich unmittelbar bei der Polizeidirektion 1 beschwert, da ein Polizist das Gespräch übernahm, der diese Regelungen ebenfalls nicht kannte.

Ein Hauptkommissar der Direktion erklärte mir, dass für die Auslegung der Regeln das Ordnungsamt zuständig sei und die Polizei lediglich Amtshilfe leiste und wir uns daher an das Ordnungsamt wenden müssen.

Konkret geht es um die Verwendung von Lautsprechern beim Musizieren, was der OA-Mitarbeiter explizit als verboten durch das Grünflächengesetz darstellte. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass das Grünflächengesetz eigentlich generell das Musizieren in Grünflächen verbiete. Bei Nachfragen waren die Mitarbeiter nicht in der Lage, den Text des Gesetzes auch nur annähernd wieder zu geben. Stattdessen wurden eigene Interpretationen vorgetragen, die nichts dem Gesetz zu tun haben. Die relevanten Stellen des  Grünflächengesetzes sind in der Überarbeitung der Regeln für 2020 bereits enthalten, aber der Begriff Musik, geschweige den die Art oder Technik der Musik lässt sich dort nicht finden.

Uns ist die konfliktfreie und nachhaltige Kultur im Mauerpark wichtig, die seit 2018 bedroht ist. Durch Anzeigen der Polizei werden viele Musiker vom Mauerpark vertrieben, wobei auch die Lautsprecher als verboten dargestellt werden. Daher haben wir durch eine Petition, die 10 000 Bürger unterschrieben haben (darunter auch sehr viele Anwohner) und mit dem BVV Antrag, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde, bewirkt, dass die Regeln, die wir als Konzept erarbeitet haben nun gelten, um dieses Vertreiben zu beenden.

Verstärkte Musik ist bei der Petition und in unserem Konzept ein wichtiger Bestandteil der  Regel die auch so deutlich im Antrag formuliert wurde: “Durch das Regelwerk soll dabei auch weiterhin elektrisch verstärkte Musik erlaubt werden, um die Vielfalt der Musik zu gewährleisten“
Verstärker müssen nicht lauter sein als akustische Instrumente. In 2018 wurden jedoch  Aktivlautsprecher noch mit Strom-Generatoren betrieben, welche üblicherweise im kW  -Bereich arbeiten, während gängige, batteriebetriebene Straßenmusik-Verstärker lediglich mit 5 W auskommen.

Die Unterschiede sind sehr groß, was eine Verallgemeinerung nicht  zulässt. Da es schwierig ist hier eine Grenze zu ziehen, haben wir im Konzept die Art der Stromquelle festgelegt. Tiefe Frequenzen tragen besonders weit, und werden bei  Anwohnern am ehesten wahrgenommen, sie kamen meist von größeren Anlagen, die entsprechend viel Strom ziehen, was nur mit Strom-Generatoren möglich war. Daher haben wir im Konzept die Verwendung von Strom-Generatoren, auch aus Umweltgründen, ausgenommen, was das Bezirksamt in die Mauerparkregel übernommen hat, und was auch für 2020 gilt: “Eine Verwendung von Generatoren ist nicht gestattet.” Daher sollte in der Kommunikation klar sein, dass damit  Stromgeneratoren gemeint sind, die mit Benzin betrieben werden und nicht “Lautsprecher” oder “Verstärker”.

Beim Runden Tisch um die Konflikte im Mauerpark, gab es manche strittige Punkte, in einem Punkt waren sich jedoch alle einig: Die Regeln müssen bekannt sein, um Konflikte zu vermeiden und daher sollten sie in allen verfügbaren Medien kommuniziert werden. Bereits in 2012 wurden vom Bezirksamt Regeln festgelegt, welche jedoch ebenfalls kaum bekannt waren (weil nicht zugänglich veröffentlicht), und z.T. in Frage gestellt wurden. Immerhin wurden in 2019 die Regeln veröffentlicht, und das BA hat einen Flyer gedruckt, der schnell vergriffen war. Doch schon am Ende des Jahres, waren diese Regeln den Ordnungskräften im Park nicht mehr bekannt! Den Mitarbeitern/innen des Ordnungsamts war der Unterschied zwischen Strom-Generator und Lautsprecher/Verstärker nicht klar.

Bereits in 2019 aber v.a. in 2020 hat man mit höherem Personalaufwand, z. B. durch Parkläufer die Regeln vor Ort kommunizieren lassen. Daher wundern wir uns, dass den amtlichen Ordnungskräften die Regeln immer noch nicht bekannt sind und diese, wenn man die Regeln ausgedruckt vorlegt, die Kenntnisnahme desinteressiert ablehnen. Am 11. August 2020 hat das Bezirksamt die Parkregeln 2020 beschlossen, es ist die Fortschreibung von 2019 mit Ergänzungen zur Infektionsschutzverordnung. In Drucksache VIII-1189 ist auch die Veröffentlichung beschlossen welche bisher nur über die Prenzlberger Stimme und nun auch über unsere Internetseite erfolgt ist.

Wir fordern Sie dazu auf, ihre Mitarbeiter über die, seit 2019 geltenden Regeln zu informieren und zu schulen um unnötige Konflikte zu vermeiden, und bitten Sie um eine Stellungnahme, warum dies bisher nicht erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen,
Team Save Mauerpark.
SaveMaurpark.de
info@savemauerpark.de
Ein Projekt von Berlin Street Music e.V.
https://www.berlinstreetmusic.com/

Brief-an-Stadtrat-Krüger (1)

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Antwort von Herrn Krüger

Sehr geehrter Herr Sch..,
Bezug nehmend auf Ihr gestriges Schreiben darf ich Ihnen antworten. Vielleicht gestatten Sie mir zu Anfang eine Klarstellung. Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes kennen sehr wohl das Regelwerk für Grünanlagen, das Grünanlagengesetz, als auch die für den Mauerpark gesteckten “Sonderkonditionen”. Die von Ihnen in Rede gestellte Neufassung vom 11.08.2020 stellt gegenüber der Ursprungsfassung 2019 den Bezug auf die neu hinzugekommenen Flächen und -bei dem Sie interessierenden Thema Musik- eine textliche Änderung im Hinblick auf den Einsatz von Generatoren dar. Dies ändert aber im Grundsatz nicht den Anspruch, Lärmverursacher nach Anzeige, die als solches von Ordnungskräften, sei es Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder Polizeidienstkräfte, wahrgenommen werden, entsprechend zur Ordnung zu rufen und falls es zu keiner Einsicht des Betreffenden kommen sollte, weitere ordnungsrechtliche Schritte einzuleiten. Die von Ihnen hier geschilderte Abfrage, wonach die Mitarbeiter nur unzureichende rechtliche Kenntnisse vorweisen konnten, konnten die betreffenden Mitarbeiter nicht bestätigen. Ihr Schreiben lässt deutlich erkennen, worin Sie die Gefahr für den Mauerpark sehen. Leider nicht in dem teilweise inakzeptablen Verhalten einiger Parkbesucher, sondern eher in der Präsenz der Ordnungsbehörden. Das Ordnungsamt ist in den letzten Wochen regelmäßig im Mauerpark präsent gewesen, da dies vom zuständigen Polizeiabschnitt ausdrücklich gewünscht wurde und leider die von Ihnen angesprochenen Parkläufer nicht über die rechtlichen Möglichkeiten verfügen, die bestehende Parkordnung (gerade in Fällen hartnäckiger Verweigerungen) hinreichend durchzusetzen. Insofern wird es auch in den kommenden Wochenenden zu entsprechenden Bestreifungen durch den Außendienst des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei kommen. Insofern gehe ich davon aus, dass Ihre Fragen hinreichend beantwortet sind. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Freundliche Grüße
Daniel Krüger

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