Enteignung ist zulässig

Berliner Volksbegehren zur Sozialisierung von Wohnungen kann kommen

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hält das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« für zulässig. Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit. »Nach einer skandalumwitterten Prüfung sind wir endlich einen Schritt weiter«, sagte Ralf Hoffrogge, einer der Sprecher der Initiative, zu »nd«. »Wir erwarten eine Entscheidung des Senats zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Die Sache duldet keinen weiteren Aufschub.«

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