Die Angst der Mieter vor dem Herbst

Bis Ende Juni konnten Mieter, denen pandemiebedingt die Einnahmen fehlten, ihre Miete stunden. Für viele hat dieser Corona-Kündigungsschutz die Geldsorgen aber nur vertagt. Besonders Gewerbetreibende wissen nun nicht mehr weiter.

Kommunen verzeichnen Anstieg der Wohngeldanträge

Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass 15 bis 20 Prozent der Mieter künftig in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten. Denn selbst ohne eine zweite Corona-Welle drohten im Herbst pandemiebedingte Kündigungen und Insolvenzen. Schon jetzt drehe sich jede zehnte Beratung beim Mieterbund um das Thema coronabedingte Zahlungsprobleme.

Auch die Kommunen bekommen die finanziellen Probleme der Mieter zu spüren. Laut Deutschem Städtetag ist die Zahl der Wohngeldanträge seit März um 30 bis 50 Prozent gestiegen. Zugleich sei der Beratungsbedarf sehr hoch: Viele Menschen suchten nach Hilfe und Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können. …

Große Welle der Mietausfälle könnte noch kommen

Zu den befürchteten massenhaften Mietausfällen habe die Pandemie bisher allerdings nicht geführt, so der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. An Deutschlands größtes Immobilienunternehmen Vonovia wandte sich nur knapp ein Prozent seiner rund 350.000 Mieter mit der Bitte um Mietstundungen. …

zitiert aus Quelle … Tagesschau

Es gibt zahlreiche Gesetze, ob Mietpreisbremse, Milieuschutz, Soziale Erhaltungssatzung, Mietendeckel, Bürgerbeteiligung etc., die oberflächlich betrachtet scheinbar einen starken Schutz für Mieter*innen bedeuten.

LEIDER, wird dabei aber vergessen, dass all diese Instrumente entweder umgangen werden durch Gesetzeslücken, dagegen geklagt wird oder diese nicht angewendet werden. Wir fragen uns warum Vermieter*innen nicht verklagt werden, wenn sie dem Allgemeinwohl zum Beispiel durch bewussten spekulativen Leerstand schaden, da im Artikel 14 Grundgesetz Absatz 2 ganz klar steht das Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. In Berlin können wir vielerorts verzeichnen dass das so gelobte Zweckentfremdungsverbotsgesetz übergangen wird, siehe Habersaathstraße und damit auch dem Allgemeinwohl geschadet wird.

Noch schlimmer ist der Umgang mit dem Schutz von Kleingewerbetreibenden, denn diesen gibt es überhaupt nicht.

In Berlin gibt es jetzt schon bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen 1.470 Anträge auf Stundung der Mietzahlungen und 800 Anträge im Gewerbebereich.

Unabhängig der Pandemie und seinen Folgen fordern wir ganz klar einen nachhaltigen sicheren Schutz ALLER Mieter*innen, Gewerbetreibenden und von Kultureinrichtungen, die nicht nur Versprechen bieten! Das Wohnen braucht ein eigenes Gesetzbuch und muss zwingend im Grundgesetz verankert werden. Zwangsräumung und Eigenbedarfskündigungen müssen zwingend verboten werden, so das die Menschen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, das widerspricht dem Artikel 1 des Grundgesetzes, das Jeder Mensch gleich würdevoll zu behandeln ist.

Weil ein Zuhause mehr ist, als der Sicherheitsort einer Wohnung braucht es zudem auch einen Schutz der Kieze vor einer systematischen Verdrängung aus rein spekulativen Renditegründen.

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