Sollte der Mietendeckel kippen, drohen hohe Rückzahlungen

In Angeboten stehen häufig zwei Preise: der gedeckelte und der potenzielle Marktpreis. Sollte das Gesetz kippen, droht eine Nachzahlung

Seit der Mietendeckel in Berlin gilt, tauchen in vielen Wohnungsangeboten und Mietverträgen zwei Mietpreise auf. Der eine orientiert sich an der gesetzlich festgelegten Obergrenze für Kaltmieten gemäß des neuen Mietendeckel-Gesetzes, das zum 23. Februar in Kraft trat. Der andere beschreibt den Marktpreis, den der Vermieter nehmen würde, gäbe es das Gesetz nicht. Er soll dann fällig werden, sollte ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz kippen. Das lassen sich manche Vermieter im Vertrag zusichern.

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