Symbolpolitik

Es mehren sich die Anzeichen, dass im Widerstreit zwischen Ökologie und Ökonomie die Regierungen sich listig auf Symbolpolitik beschränken und die untergeordneten Behörden bis hin zu den Verbänden weiter wie bisher arbeiten.

Im Tierschutzgesetz heißt es in Paragraph 17: »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden« zufügt. Aber das kümmert kaum einen Geschäftsmann. Wenn es um Baumaßnahmen geht, um Fassadenisolierung oder Abriss z. B., und dabei im Frühling und Sommer Hunderte von Nestern mit Brut von Staren, Meisen, Spatzen und Mauerseglern zerstört werden, dann sagt z. B. einer der Verantwortlichen in einer Berliner Umweltbehörde: »Der Naturschutz darf das Bauen nicht behindern. Das kostet schließlich Millionen.« Es scheint, dass auch die Naturschutzorganisationen da mitspielen, denn sie erstellen gutachterlich, was bei der anstehenden Baumaßnahme zum Schutz der Vögel (und oft auch der Fledermäuse) getan werden muss. Ihr Gutachten zahlt absurderweise der Bauherr. Und da die Gutachter auch weiterhin als solche tätig sein wollen, fallen jedes Mal zig Jungvögel hinten rüber, wie man so schön sagt.

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