Wohngeld – Was bedeutet es für Wen???

Folgendes hat der DGB veröffentlicht:

Wohngeld: Instrument mit Licht und Schatten

Am 18. Oktober hat der Bundestag das Wohngeldstärkungsgesetz beschlossen. Damit sollen rund 660.000 Haushalte bei ihren Wohnkosten entlastet werden. Dennoch sind Mieter- und Sozialverbände und die Gewerkschaften wenig begeistert. Denn statt mehr Wohngeld brauchen wir ein umfangreiches Wohnungsbauprogramm, das bezahlbare Wohnungen schafft, fordert der DGB-klartext.

Bundestag beschließt Wohngeldstärkungsgesetz

Am 18. Oktober beschloss der Bundestag das Wohngeldstärkungsgesetz. Laut Bundesregierung werden 660.000 Haushalte von der Reform profitieren. Das Wohngeld soll um bis zu 30 Prozent steigen und die Bundesregierung stellt dafür im Jahr 2020 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Dennoch hält sich die Freude bei Mieter-, und Sozialverbänden und den Gewerkschaften in Grenzen.

Erhöhung der Mietzuschüsse und der Einkommensgrenzen entspricht nur einer Realwertsicherung

Das Wohngeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2016 angepasst. Seitdem sind ein Drittel der Empfänger*innen aus dem Bezug gefallen. Dies kann schon passieren, wenn das Einkommen der Betroffenen nur mit der Inflationsrate steigt, da die Einkommensgrenzen bislang nicht angepasst wurden. Die nun verabschiedete Erhöhungen der Mietzuschüsse und der Einkommensgrenzen stellen vor diesem Hintergrund keine Leistungsverbesserung des Wohngeldes gegenüber 2016 dar, sondern entsprechen lediglich einer Realwertsicherung.

Die Dynamisierung des Wohngeldes: Eine strukturelle Verbesserung

Eine strukturelle (allerdings auch schon lange überfällige) Verbesserung ist hingegen die Dynamisierung des Wohngeldes. Es soll alle zwei Jahre entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Eine jährliche Anpassung wäre besser, denn sie würde verhindern, dass Menschen aufgrund der unterschiedlichen Anpassungszyklen zwischen Grundsicherung und Wohngeld wechseln müssen.

Kein Anspruch mehr auf Wohngeld für alleinstehende Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn

Ein weiterer Konstruktionsfehler im Wohngeld, der Menschen in die Grundsicherung drängt, wurde nicht behoben. Alleinstehende Vollzeitbeschäftigte, die den Mindestlohn bekommen, haben in Städten mit hohem Mietniveau in der Regel keinen Anspruch (mehr) auf Wohngeld, jedoch einen Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Ursächlich hierfür ist die unterschiedliche Anrechnung von Erwerbseinkommen in beiden Systemen. Während bei Hartz IV ein Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von bis zu 330 Euro monatlich gilt (3.960 Euro im Jahr), wird beim Wohngeld nur die steuerrechtliche Werbungskostenpauschale in Höhe 1.000 Euro im Jahr in Abzug gebracht. …..

zitiert aus … Quelle … DGB

Wir fordern ganz klar, dass das Recht auf Wohnen für im Grundgesetz verankert wird. Das bedeutet auch, dass eine sogenannte Subjektförderung (Kosten für Unterkunft, Wohngeld etc.) also eigentlich Gelder, die der Wohnungswirtschaft und damit den EigentümerInnen zu Gute kommen nicht mehr in diesem Maße (zum Beispiel 2017 17,5 Milliarden Euro) nötig sind. Die Mieten sind in den letzten 10 Jahren exorbitant gestiegen. Der Mietspiegel bedingt durch den Berücksichtigungszeitraum von derzeit 6 Jahren eher weiter steigende Mietpreise, da Neuvertragsmieten den Anstieg anheizen. Auch der Modernisierung-Paragraph 559  BGB sowie weitere Preistreibende Möglichkeiten zur Renditesteigerungen müssen dem Allgemeinwohl- und Fürsorgepflicht Zuliebe überarbeitet oder abgeschafft werden. Deshalb fordern wir die Schaffung eines Wohngesetzbuches eher in Zusammenarbeit mit betroffenen, langjährigen Mieterinitiativen, Mietervereinen, Mieteranwältinnen, Sozialverbänden etc. um auszuschließen, das die BeraterInnen der Immobilienlobby dominierend sind und wieder neue Schlupflöcher zur Gewinnmaximierung schaffen. Zusätzlich braucht es dringend eine Bodenreform, die den Boden rekommunalisiert um die Preismaximierung hierdurch zu beenden.

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