Absurd: Höhere Mieten auch dank Mietpreisbremse
Sie soll eigentlich den aufgeheizten Mietmarkt bremsen – und führt doch vielerorts zum genauen Gegenteil: die Mietpreisbremse. Ein Gesetz, das anfangs von der Politik gefeiert wurde, wird heute von Vermietern oft ausgehebelt.
Eine neue Datenanalyse von Panorama zeigt, dass Mieten in vielen Städten nicht nur weitaus teurer sind als erlaubt. Sondern auch, was eine der Ursachen dafür ist: Die Mietpreisbremse – ein Gesetz, das genau dies eigentlich verhindern sollte. Denn durch eine Ausnahmeregelung führt das Gesetz systematisch zur Beseitigung bezahlbaren Wohnraums.
Gesetz mit Schlupfloch
Das Problem: Das Gesetz kennt eine Ausnahmeklausel. “Einen Notausgang”, wie es der Rechtsanwalt Daniel Halmer nennt: die umfassende Modernisierung. Wer als Vermieter umfassend saniere, den Wert seiner Immobilie also nachhaltig steigere, indem er beispielsweise energetisch dämme oder ein zweites Bad einbaue, der darf laut Gesetz diese Kosten auch auf seine Mieter umlegen. Die Mietpreisbremse greift dann nicht. ….
zitiert aus …. Quelle … Das Erste
Leider hat die Gesetzgebung noch viel mehr Möglichkeiten geboten, Alles zu umgehen um Maximale Renditen auf Kosten der Bestandsmieter*innen zu erwirtschaften.
Liegt ein Haus im Milieuschutzgebiet und ist ein Altbau, so wird in manchen Fällen die Fassade zerstört um so aufgrund des Sanierungsbedarfes einen Neubau zu erschaffen. Bei möblierten Appartments ziehen die so hoch gehaltenen Instrumente des Mieterschutzes nicht und der Mietspiegel kann umgangen werden.
Auch der Grundsatz: “Kauf bricht nicht Miete” bietet dennoch die Möglichkeit Wohnungen sogar in Milieuschutzgebieten in Eigentumswohnungen umzuwandeln, wenn diese die ersten 7 Jahre der Mieter*in zum Vorkauf angeboten werden.
Auch über die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung können Mieter*innen verdrängt werden. Es gibt zu wenig oder keine Kontrolle und die möglichen Strafen sind gering zum erwarteten Gewinn.
Um ganz legal die Grunderwerbssteuern zu sparen gibt es dann noch die Möglichkeiten der sogenannten Sharedeals, dazu werden die Immobilien nicht direkt verkauft. Daher fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. Die Grundidee ist, Objekte erst in eine Firma zu überführen und im Anschluss Anteile dieser Firma zu verkaufen. Maximal 94,9 Prozent der neuen Firma kann der Käufer auf diesem Weg erwerben. Für die restlichen 5,1 Prozent findet er im Vorfeld am besten einen stillen Teilhaber wie einen Investmentfonds oder ähnliches. Da es in Deutschland immer noch kein Immobilienregister gibt, kann einfach eine weit verzweigtes Netz von Briefkastenfirmen erschaffen werden und somit ist die Möglichkeit von nicht verfolgbaren Anteilkäufen gegeben.
Da fragen wir uns, wer hat bei solchen Gesetzgebungen geschlafen oder waren die Berater*innen die, die auch die Immobilienbranche beraten??