Eigenbedarf abgewiesen: Sieg für langjährige Mieter

Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren Mieter aus dem Haus in der Reichenberger Straße 73 herausgeklagt. Der Eigentümer, ein CDU-Politiker, machte Eigenbedarf geltend. Nun unterlag er vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

 

BerlinEs ist ein Sieg. Wenn auch noch kein endgültiger. Nachdem Ernst B., Eigentümer des Hauses in der Reichenberger Straße 73 in Kreuzberg, in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Eigenbedarfs Mieter aus dem Haus geklagt hatte, wurde seinem Begehr diesmal nicht stattgegeben: Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies seine Klage auf Eigenbedarf ab.

In der Wohnung, um die es in dem Verfahren geht, lebt seit 35 Jahren eine Frau mit ihrem Lebensgefährten.

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