Kino „Colosseum“: Mehr als nur eine Panne

Manchmal kommt auch der Pankower Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) zu erstaunlichen Erkenntnissen.

„Das ist eine unerfreuliche Sache“, schrieb der Stadtrat am vergangenen Montag der Prenzlberger Stimme auf eine entsprechende Anfrage, “offenbar ist hier nicht Corona der Grund für die Schließung des Kinos sondern die angestrebte beste Verwertung des Grundstücks!“

Die „angestrebte beste Verwertung“ – Endgültige Schließung des Kinos, Schaffung von Einzelhandelsflächen, Bau von Büros – geschieht allerdings mit freundlicher Unterstützung der von Kuhn geführten Pankower Stadtentwicklungsverwaltung.

Was war geschehen?

Auf der Liste hinter einer Hausnummer versteckt

Die Eigentümer der Kino-Immobilie stellten eine Bauvoranfrage für einen Büro-Neubau innerhalb des Geländes.
Eine Bauvoranfrage wird ein Bauherr immer dann bei der zuständigen Behörde stellen, wenn unklar ist, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf.

In der Innenstadt ist eine solche Voranfrage in der Regel nicht erforderlich, da nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches ein Bauvorhaben stets dann zu genehmigen ist, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“

Anders beim „Colosseum“: Das Kino steht unter Denkmalschutz. Hier muss geprüft werden, ob die gewünschte Bebauung mit dem denkmalschützerischen Anliegen in Übereinstimmung steht.

Wie Bezirksstadtrat Kuhn weiter schrieb, wurde der Vorbescheidsantrag im September eingereicht. Er wurde – neben anderen – in einer sogenannten „Vorhabensliste“ festgehalten, die auch die Bezirksverordneten zur Kenntnisnahme erhielten. Dort jedoch war nicht das Kino Colosseum aufgeführt, sondern nur die Adresse Schönhauser Allee 123.

Wenn der Tagesspiegel nun hämisch vermerkt „… der zuständige Ausschuss hat nicht bemerkt, dass es um das Colosseum geht, dabei hätte ein Blick ins Internet gereicht“, geht das etwas an der Sache vorbei.
Denn die Bezirksverordneten üben ihr Mandat neben ihrem eigentliche Beruf ehrenamtlich aus und die Menge der Daten, mit denen sie arbeiten, lässt wohl kaum Raum und Zeit dafür, bei jeder einzelnen Kurzmitteilung des Bezirksamtes danach zu fahnden, welches Haus hinter der entsprechenden Hausnummer steckt.

Quelle: https://twitter.com/arbeitsunrecht/status/1276166046240722947/photo/1

Klandestines Verwaltungshandeln?

Die Verantwortung dafür, dass der tatsächliche Sachverhalt nur hinter einer Hausnummer versteckt an die Bezirksverordneten weitergegeben wurde, liegt bei der Verwaltung – und natürlich beim zuständigen Bezirksstadtrat.

Doch der wusste nach eigenen Angaben von den Vorgängen in seinem Hause nichts. „Leider hatte die Verwaltung versäumt, über die Gespräche dazu mit den Architekten mich rechtzeitig zu informieren“, so Vollrad Kuhn zur Prenzlberger Stimme.

Da es offensichtlich nicht nur intensive Verhandlungen der Stadtentwicklungsabteilung des Bezirksamtes mit Vertretern des Immobilieneigners gab, sondern wohl auch Hilfestellungen und Hinweise, mit derm Zweck, die Anfrage für den Eigentümer positiv ausgehen zu lassen, stellt sich die Frage, wie klandestin die Verwaltungsmitarbeiter vorgegangen sein müssen, um – vom Stadtrat unbemerkt – den Vorgang zugunsten des Eigentümers abzuschließen.

Déjà vu

Doch von nun an wird alles besser. Denn als Konsequenz aus der Sache, so teilte Vollrad Kuhn der Prenzlberger Stimme mit, hätte er nun in seiner Verwaltung festgelegt, „dass solche Vorhaben grundsätzlich unter meiner Einbeziehung zu diskutieren sind, bevor ein Bescheid rausgeht.“

Doch eine solche Festlegung hatte Kuhn allerdings mindestens schon einmal getroffen – und zwar kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2017.

Damals hatte die Prenzlberger Stimme bei einer Akteneinsicht herausgefunden, dass Mitarbeiter der Stadtentwicklungsabteilung des Pankower Bezirksamtes – vorsätzlich an den Bezirksverordneten vorbei – dem Eigentümer eines Hauses in der Immanuelkirchstraße die Aufhebung des Bestandsschutzes für das Gebäude zusicherten und damit die geltende sozialen Erhaltungssatzung aushebelten. Den beteiligten Amtsmitarbeiter kam seinerzeit das Interregnum vor den unmittelbar bevorstehenden Berliner Wahlen zugute.

Schon da ließ der Bezirksstadtrat, nachdem die Prenzlberger Stimme diesen Vorgang aufgedeckt hatte, verlauten: „Die zuständigen Bezirksamtsmitglieder waren bei der endgültigen Entscheidung Ende 2016 aber nicht ausreichend einbezogen worden – das ist jetzt von mir anders angeordnet worden.“

Die Folgen heruntergespielt

Dass die Anordnungen des Bezirksstadtrates bei seinen Untergebenen offenbar nur eine begrenzte Halbwertzeit haben, ist das eine – dass der Stadtrat nun auch noch versucht, die Angelegenheit als relativ folgenlos herunterzuspielen, das andere.

Im Gespräch der Prenzlberger Stimme erklärte Kuhn, auch wenn man ihm bereits September Bescheid gegeben hätte, wäre kein anderes Ergebnis möglich gewesen.

Das ist schlicht falsch.

Denn der Bezirk verfügt über die Planungshoheit und hätte einen Bebauungsplan für das „Colosseum“ erstellen können. B-Pläne schreiben nämlich nicht nur die Art der Bebauung fest, sondern auch die Nutzungsart. Ein B-Plan mit der Nutzungsvorschrift „Kino“ oder „Kultur“, hätte zumindest eine Garantie dafür gegeben, dass die Immobilie nicht einer „normalen“ Verwertung preisgegeben wird.

Auch Kuhns Einwand, die Zeit wäre dafür viel zu kurz gewesen, trifft nicht zu. Für solche Fälle kann der Bezirk für zwei Jahre eine Veränderungssperre verhängen, die im Falle eines Falles noch um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Und drei Jahre hätten wohl ausgereicht, um das „Colosseum“ mit einem B-Plan zu sichern.

Dies dürfte nun schwieriger werden. Denn eine positiv beschiedene Bauvoranfrage rückgängig zu machen, dürfte – so der Eigentümer nicht markante Änderungen an seinen Plänen vornimmt – so gut wie unmöglich sein.

zitiert aus Quelle … Prenzelberger Stimme

IHR KÖNNT FÜR DEN ERHALT DES TRADITIONSKINOS UNTERSCHREIBEN und bei der Kundgebung und AM 2. JULI ab 14 UHR vor dem Colosseum mit Mitarbeiter*innen sowie Unterstützer*innen sprechen (ab 18:30 Uhr gibt es auch eine Demo durch den Kiez)

Hier UNTERSCHREIBEN

Das Traditionskino an der Schönhauser Allee soll nach seiner beinahe 100-jährigen Geschichte endgültig geschlossen werden. Als Rechtfertigung werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise genannt – dies ist nur vorgeschoben! Denn schon im September 2019 wurde ein Bauvorbescheid für das Grundstück beantragt, welcher Neubau und Überbauung mit Büronutzung zum Inhalt hatte. Dieser Antrag wurde vom Bezirksamt positiv beschieden – darüber wurden weder die Belegschaft noch die Öffentlichkeit informiert!

Das Colosseum gehört keiner Kinokette und ist nicht das typische Multiplex. Vielmehr ist es eine Begegnungsstätte unterschiedlichster Menschen und ein wichtiger Kulturstandort – so bunt wie Berlin. Hier finden Veranstaltungen wie etwa die Berlinale, die seit 15 Jahren bei uns zu Hause ist, das Spatzenkino für Kita-Kinder, die Türkische Filmwoche, oder auch Jugendweihen, Gottesdienste und Firmenevents ihren Raum. Das Colosseum gehört untrennbar zu seinem Kiez, zu Prenzlauer Berg, zu Pankow.

Wir nehmen es nicht hin, dass hier die Belegschaft, die Anwohner, die umliegenden Gewerbetreibenden und der Kulturstandort aus reiner Profitgier ausgebeutet werden!

Wir kämpfen für unsere Arbeitsplätze, für Kultur, für den Kiez und für jeden einzelnen Kinoliebhaber unter euch. Unterstützt uns dabei, damit wir der Politik deutlich zeigen können, dass derartige Immobilienspekulationen und der Ausverkauf der Seele Berlins nicht einfach hingenommen werden!

 

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