Berliner Mietendeckel und die Folgen: Wolken am Vermieterhimmel
Das seit Ende Februar geltende Mietendeckel-Gesetz zeigt erste Wirkungen. Vermieter versuchen zu tricksen, Investoren sind abgeschreckt.
Ein Mietvertrag für eine kleine Zweizimmerwohnung in einem Altbau in Wedding: Gleich zu Beginn des Textes findet sich der Preis von 450 Euro monatlich, zuzüglich 60 Euro Nebenkosten. Es folgt seitenlang Kleingedrucktes, ehe im Anhang des Vertrages noch ein entscheidender Hinweis fällt: „Solange und soweit das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin gilt, ist der Mieter zur Zahlung von monatlich 290 Euro verpflichtet.“ Gemeint ist der Mietendeckel, der auch bei Wiedervermietung Mietobergrenzen gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung einer Wohnung definiert.
Die Mieter, die hier einziehen wollen, haben keine andere Wahl, als einen Vertrag mit zwei Mietpreisen zu unterzeichnen: zum einen die zulässige und gültige Miete, zum anderen die Wunschmiete des Vermieters, auch Schattenmiete genannt. Im vorliegenden Vertrag weist der Vermieter zudem darauf hin, dass die Differenz nachzuzahlen sei, sollte das Mietendeckel-Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden, wovon aufgrund der „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ auszugehen sei.