Grün retten ist so wertvoll wie neues Grün schaffen

Berlin muss den Erwerb von Kleingartenflächen als Ausgleich für Bauprojekte anerkennen.

In der heutigen Zeit, in der Klimaschutz, aber auch Natur und Umweltschutz eine immer größere Rolle im Bewusstsein der Menschen einnehmen, muss auch die Politik neue Wege zur Erhaltung von Grün prüfen und in die Tat umsetzen. Die Bundesregierung hat dies bereits vor Jahren erkannt. Denn sie schrieb 2013 als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag, „dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“. Eigentlich hätte damals schon formuliert werden müssen, „Grünflächen, die dem Klimaschutz dienen, sind unter Nutzung aller Möglichkeiten zu erhalten“.

Wer Grünflächen bebaut, muss Ausgleich leisten
Sieben Jahre später ist die Einbeziehung von Kleingartenflächen in die Ausgleichsmaßnahmen immer noch nicht in der Praxis angekommen. Das Thema treibt uns weiterhin um. Worum geht es dabei? Bauherren sind bei Investitionen, z.B. in den Wohnungsbau, in den Straßenbau oder auch im Rahmen neuer Einkaufscenter verpflichtet, Grünbereiche, die der baulichen Maßnahme zum Opfer fallen, an anderer Stelle neu anzulegen. Kann der Investor keine neue Grünfläche schaffen, so muss er die finanziellen Mittel hinterlegen, die dann für die Schaffung von neuem Grün zu verwenden sind.

Hier könnten und sollten die Kleingärten ins Spiel kommen: Würde man Teile dieses Geldes dafür nutzen, eine Kleingartenfläche zu kaufen, die für die Umwidmung vorgesehen ist, so könnte man verhindern, dass aus dieser Grünfläche Baugrund wird. Durch solche Ausgleichsmaßnahmen würde zwar kein neuer Grünbereich geschaffen, doch der Effekt für das Stadtgrün wäre derselbe: Eine zum Verschwinden verdammte Kleingartenanlage könnte gerettet werden. So würde nachhaltig kompensiert, was an anderer Stelle einem Bauprojekt zum Opfer gefallen ist.

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