Sichtschutz nimmt Mieterinnen das Tageslicht – ist das Schikane?

Es ist eine “never ending Story” im Berliner Bezirk Charlottenburg. Seit Monaten kämpfen die Bewohner des Kaiserdamm 109 gegen die Schikanen ihres Eigentümers. Die neuste Clou ist ein schwarzer Sichtschutz vor den Fenstern der Mieter- und das mitten im Frühling. Wie dunkel es in den Wohnungen hinter der Plane ist, sehen Sie im Video.

Es ist nicht der erste Sichschutz dieser Art. Zuvor hing ein riesiges knallgelbes Shell-Plakat vor der gesamten Häuserwand. Dazu berichtete der Tagesspiegel im April 2020. Mitten in der Corona-Pandemie, in einer Zeit in der “Stay at Home” das Credo war, wird es auch noch stock dunkel in der Wohnung, die von den Mieterinnen nicht verlassen werden soll.

Auch eine Grußbotschaft kann negative Folgen haben: das verhüllte Haus am Kaiserdamm.FOTO: CAY DOBBERKE (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/aerger-um-werbung-mit-corona-dank-riesenposter-von-shell-verdunkelt-berliner-wohnhaus/25733694.html#)

Genau wie beim neuen schwarzen Sichtschutz kommt so kein Tageslicht auf die Balkone und in die Wohnungen der Bewohner. Aus Angst gekündigt zu werden, wehren sich die Mieter aber nicht. Gerade in Berlin befürchten sie, keine neue Wohnung zu finden und leben stattdessen lieber in Dunkelheit.

kompletten Artikel lesen … Quelle … RTL.de

Wir können den Mieterinnen nur raten, sich so schnell wie möglich an den Berliner Mieterverein oder die Berliner Mietergemeinschaft zu wenden. Eine solche verdunkelnde Plane darf nicht hingenommen werden.

Auch Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger sollte den Mieterinnen raten, sich rechtliche Hilfe zu holen, anstatt nur die Feststellung zu treffen, dass der schwarze Sichtschutz nicht illegal hängt.

Hier aus einem Artikel des Berliner Mietervereins bei einem ähnlichem Fall:

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Außerdem forderte der stellvertretende Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, die Hausverwaltung schriftlich auf, das Gerüst zu entfernen. Als auch das nichts brachte, erwirkte ein Anwalt eine Einstweilige Verfügung. In dem Beschluss ordnete das Amtsgericht Mitte an, das Gerüst nebst Werbeplanen so zurückzubauen, dass die Mieter wieder freie Sicht aus ihrer Wohnung haben. Das Aufstellen des Gerüsts stelle eine Störung des Besitzes an der Mietwohnung dar, heißt es in dem Beschluss. Zudem handele es sich um eine verbotene Eigenmacht der Vermieterseite. Irgendeine Sinnhaftigkeit sei darin nicht zu erkennen, berichtet Wolfgang Hoth. Kein Bauarbeiter rührte in den folgenden Monaten auch nur einen Handschlag. Das Gerüst hatte offenbar nur den Zweck, das Werbeposter zu halten. 

Der Vermieter ignoriert den Gerichtsbeschluss

„Eine Einstweilige Verfügung ist ein schnelles Mittel“, erklärt Bartels. Gerade wenn das Gerüst gar nicht angekündigt ist, gibt es gute Chancen, eine solche Verfügung durchzusetzen.

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