Obdachlose Frauen in Berlin :Unterkunft geschlossen trotz Corona

Eine Unterkunft für bis zu 17 obdachlose Frauen wird mangels Geld geschlossen. Senat und Bezirk schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Eigentlich hatten die jüngsten Entwicklungen hoffen lassen, dass sich Berlin um Wohnungslose kümmert. In der Kluckstraße in Tiergarten etwa wurde eine leerstehende Jugendherberge zu einer Unterkunft für 200 Obdachlose umgewandelt. Eine dringend notwendige Maßnahme: Denn wer keine Wohnung hat, kann sich in der Coronakrise nur schwer vor der Pandemie schützen. Handyaufladen, Aufwärmen, Händewaschen oder zur Toilette gehen: Auch hierfür gibt kaum mehr Möglichkeiten, weil Cafés und Bibliotheken zu sind.

„Wir haben deshalb überlegt, ob wir aus der Kältehilfe-Situation eine 24-Stunden-Betreuung machen“, sagt der Sprecher der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Manfred Nowak der taz. Die AWO betreibt in der „Moabiter Pumpe“ eine Obdachlosenunterkunft für 17 Frauen – normalerweise nur nachts und nur über die kalten Wintermonate. Wie jedes Jahr zu Beginn des Frühlings ist die Finanzierung durch das Bezirksamt Mitte nun ausgelaufen.

Die AWO hatte allerdings damit gerechnet, dass in der aktuellen Notlage mindestens ein weiterer Monat finanziert werden würde. Der Verband war sich so sicher, dass die monatlichen 30.000 Euro schon mal in Vorleistung ausgegeben wurden. Alles andere wäre unverantwortlich gewesen, sagt Nowak: „Die Gegend dort ist ein sozialer Brennpunkt.“ Es gebe viel Gewalt und Drogenkonsum.

Gerade Frauen haben es in der Obdachlosigkeit schwer. Wegen Gewalt­erfahrungen wollen viele nicht in gemischte Unterkünfte wie jene in der Kluckstraße gehen. Doch das Geld für die Frauenunterkunft in der Moabiter Pumpe als ganztägige Einrichtung kam nicht zusammen. „Wir sind praktisch gezwungen, die Frauen auf die Straße zu setzen“, sagt Nowak verbittert.

Die politische Verantwortung sieht der AWO-Sprecher bei Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). „Frau Breitenbach hat vollmundig erklärt, wir müssen den Obdachlosen helfen. Aber es ist ihr nicht gelungen, dem Finanzsenator das klarzumachen“, so Nowak.

Der Bezirk sagt, er habe nicht genug Geld

Die Senatorin wiederum will es nicht gewesen sein. Die Verantwortung liege beim Bezirk Mitte, ließ Breitenbach über ihren Sprecher ausrichten. Das Bezirksamt Mitte beteuert gegenüber der taz seinerseits, die Finanzierung allein nicht stemmen zu können. Man habe bei den Senatsverwaltungen für Soziales und für Finanzen deshalb um Mittel gebeten. „Leider haben sich beide Senatsverwaltungen gegen die Fortführung der Finanzierung ausgesprochen.“

Dabei handelt es sich um überschaubare Summen. ….

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Da fragen wir uns natürlich, wie es sein kann das weiterhin Leerstand in Berlin geduldet wird. Es stehen immer noch ca. 85 bezugsfertige Wohnungen in der Habersaathstraße leer. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben ebenfalls Leerstand vorzuweisen. Um Obdachlosigkeit zu verhindern kann eine Beschlagnahme auf der Grundlage von § 17 ASOG oder nach § 38 ASOG erfolgen.

“In Betracht kommt eine Sicherstellung gemäß § 38 ASOG. Nach § 38 Nr. 1 ASOG
können Ordnungsbehörden und Polizei eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige
Gefahr abzuwehren. Man könnte hieraus folgern, die Inanspruchnahme privater
Wohnungen zur Einweisung von Obdachlosen sei in Form einer Sicherstellung möglich.
Sicherstellung bedeutet aber die amtliche Verwahrung einer Sache, von der eine Gefahr
ausgeht oder die im Interesse des Berechtigten gesichert werden soll.3
Dagegen liegt keine
Sicherstellung vor, wenn eine Sache in Anspruch genommen wird, um mit ihrer Hilfe eine
anderweitig bestehende Gefahr abzuwehren.4
Die Inanspruchnahme von Wohnungen erfolgt nicht, weil von ihnen eine Gefahr ausgeht.
Auch unterliegen sie keiner amtlichen Verwahrung. Der Eigentümer behält die
Verfügungsgewalt über seine Wohnung, er ist lediglich verpflichtet, ihre Benutzung durch
die eingewiesenen Personen zu dulden. Somit kann die Inanspruchnahme einer privaten
Wohnung zur Unterbringung von Obdachlosen nicht als Sicherstellung im Sinne des § 38
ASOG eingestuft werden.”

zitiert aus Gutachten zur ordnungsbehördlichen Beschlagnahme von Wohnungen als Maßnahme gegen Obdachlosigkeit

Verhinderung Obdachlosigkeit Gutachten Senat

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