Landgericht Berlin kippt mieterfreundliches Urteil

Auf die Höhe der Heizkostenersparnis kommt es nach Ansicht der Richter bei einer Modernisierung nicht an. Nur darauf, dass Energie gespart wird.

Für Anke H. aus Pankow ist es „ein schwarzer Tag für die Mieterrechte“. Das Berliner Landgericht hat sie und ihren Mann dazu verdonnert, eine Modernisierung zu dulden, bei der die Heizanlage erneuert, die Fassade gedämmt und die alten Holzkastenfenster ihres Wohnhauses gegen Kunststoffisolierglasfenster ausgetauscht werden. Das Besondere an dem Fall: „Jede Energieeinsparung“ reicht nach der Entscheidung des Gerichts aus, um den Anspruch des Vermieters, hier der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau, auf Duldung der Modernisierung durchzusetzen. Es kommt nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob sich die Modernisierung auf die aufzuwendenden Kosten des Mieters auswirkt, also, ob er nach Umlage der Modernisierungskosten im Gegenzug Energiekosten einspart.

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