WIE PANKOW BEIM VORKAUFSRECHT SCHEITERT
Der Bezirk hätte an der Prenzlauer Allee einem privaten Käufer zuvorkommen können – und hat es versiebt. Bezirksverordnete werfen dem zuständigen Amt Untätigkeit vor.
Es ist so etwas wie der Joker unter den politischen Instrumenten, die ein Bezirk wie Pankow im Kampf um den Wohnraum in der Hauptstadt ziehen kann: das Vorkaufsrecht. Auch an der Prenzlauer Allee hätte der Bezirk von diesem Recht Gebrauch machen – und ein Wohnhaus ein für allemal dem spekulativen Wohnungsmarkt entziehen können. Stattdessen offenbart der Fall die Geschichte einer gelähmten öffentlichen Hand, die wichtige Chancen einfach verpasst.
Doch von vorne: Kurz vor den Weihnachtstagen erhielt der Bezirk Pankow die Nachricht, dass ein viergeschossiges Wohnhaus an der Prenzlauer Allee 43 den Besitzer wechseln soll. Die Immobilie befindet sich zwischen Kollwitzplatz und Danziger Straße – und damit mitten im Milieuschutzgebiet. Der Bezirk hat in einem solchen Fall Vorkaufsrecht, sprich: Es ist ihm gesetzlich erlaubt, dem neuen Eigentümer die Immobilie vor der Nase wegzuschnappen, wenn die Gefahr besteht, dass sonst Bewohner verdrängt werden. Dafür braucht es einen Drittkäufer, also in der Regel eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft.
Nirgendwo Kapazitäten
Doch inzwischen ist klar: Aus dem Vorkaufsrecht an der Prenzlauer Allee 43 wird nichts. Stattdessen brachte eine Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Marc Lenkeit (SPD) nun eine nahezu groteske Chronologie des Scheiterns ans Licht, die unter anderen Umständen Anlass für eine scherzhafte Glosse gegeben hätte.
Immerhin: Reagiert hat der Bezirk schnell, als am 19.12. der Kaufvertrag der Immobilie im Bezirksamt eintrudelte. Man begann noch am selben Tag mit der Prüfung des Vorkaufs. Der läuft immer gleich ab: Im ersten Schritt muss der Bezirk den Marktwert der Immobilie ermitteln – und schon an ebendiesem ersten Schritt scheiterte Pankow. Denn dem Bezirk fehlte schlichtweg das Personal für die Bewertung, wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) in seinen Antworten erklärt:
“Im vorliegenden Fall war es dem Fachbereich Vermessung personell nicht möglich, die Verkehrswertermittlung innerhalb der Ausübungsfrist durchzuführen.”
Man erbat noch am selben Tag personelle Hilfe …
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