Zum Inkrafttreten des Mietendeckels ein Appell: Mieterinnen Berlins lasst euch nicht einschüchtern

Die Chance für eine Atempause bei den Mieten nutzen und sich nicht einschüchtern lassen

Pressemitteilung des Berliner Mietervereins Nr. 4/20:

„Mit dem Inkrafttreten des Mietdeckelgesetzes richten wir heute einen Appell an die 1,5 Millionen Mieterhaushalte, die von dem Mietendeckel profitieren können. Mieter und Mieterinnen sollten die Ansprüche aus dem neuen Landesgesetz nutzen, sich nicht einschüchtern lassen und den sicher massiv auftretenden Umgehungsversuchen der Vermieterschaft entgegentreten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Eine Atempause für die Mieterschaft ist vertretbar, weil die Vermietereinkünfte und Immobilienvermögen in den letzten massiv angestiegen sind, sie ist im Verhältnis zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft deshalb auch gerecht“, so Wild.

Schon jetzt registriert der Berliner Mieterverein zahlreiche Versuche, in neuen Mietverträgen die Ansprüche aus dem Mietendeckel auszuschließen oder auch schon Miethöhen für die Zeit nach dem Deckel festzulegen. Die meisten dieser Vertragsklauseln werden nach AGB-Recht unwirksam sein, darauf verweist der Mieterverein.

Der Berliner Mieterverein weitet sein Beratungsangebot aus. „In den nächsten Wochen werden wir zahlreiche Mieter und Mieterinnen bei Ihrem Anspruch unterstützen, die Mieterhöhungen nach dem Stichtag 18.6.2019 zurückzuführen“, so Wild.

Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen zum Mietendeckel finden Sie hier

und auf der Seite des Berliner Mietervereins

zitiert aus Quelle: Berliner Mieterverein

 

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