Mietendeckel tritt bis 26. Februar in Kraft

Die Regulierung wird bald wirksam – aber was heißt das für die Mieterinnen und Mieter in der Stadt?

Der Mietendeckel steht kurz vor der Veröffentlichung. Bereits am 11. Februar habe der Präsident des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland (SPD), das »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« ausgefertigt, sagt der Sprecher des Präsidenten zu »nd«. Nach dem Abgeordnetenhaus liegt der Ball jetzt erneut beim Senat, der für die Veröffentlichung im »Gesetz- und Verordnungsblatt« zuständig ist. Nach der Berliner Verfassung muss das Gesetz innerhalb von zwei Wochen veröffentlicht werden. Der Mietendeckel wird also spätestens am 26. Februar in Kraft treten. Weil das Gesetz noch nicht wirksam ist, scheiterte am Freitag auch ein Eilantrag von Vermietern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats (1BvQ 12/20).

Während die juristische Überprüfung also noch auf sich warten lässt, beschäftigt die Regulierung der Mieten aktuell bereits viele Mieterinnen und Mieter in der Stadt. Zu einer Veranstaltung der »Helle Panke«, dem Berliner Ableger der linksparteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung, am Donnerstagabend war der Veranstaltungsraum in der Kopenhagener Straße in Prenzlauer Berg brechend voll. »Die Vermieter sind in der Pflicht, die Regelungen einzuhalten, ansonsten droht ihnen ein entsprechendes Bußgeld«, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) den Zuhörern.

Kernelemente des Mietendeckels sind der Mietenstopp auf fünf Jahre, die Einführung von Mietobergrenzen sowie die Möglichkeit, nach neun Monaten überhöhte Mieten abzusenken. Lompscher ist auch zur »Helle Panke« gekommen, um die zahlreichen Fragen der Veranstaltungsgäste zu beantworten. Was passiert nach den fünf Jahren, wenn der Mietendeckel abläuft? Wie ist gesichert, dass weiter energetisch saniert wird? Was kann der Senat gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen machen? Was müssen Mieter nach Inkrafttreten des Gesetzes machen?

»Der Mieter muss gar nichts machen«, betont Lompscher.

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Unser kleines Statement: Ein Deckel hilft, wenn die Schlupflöcher geschlossen sind. Will heißen, das Alle Möglichkeiten den Deckel zu umgehen mit bedacht und ausgeschlossen werden. Zum Beispiel fallen möblierte Wohnungen nicht unter den Mietendeckel. In Berlin entstehen immer mehr dieser Appartements – warum wohl? Auch fallen Förderwohnungen nicht unter den Mietendeckel. Der Senat hat zwar die Fördermieterhöhung 2017 verboten, was allerdings nicht für die Anpassungen der Verwaltungspauschalen gilt. Die Erhöhung der Verwaltungspauschalen können nun eingesetzt werden um die Mieten der Förderwohnungen in die Höhe zu treiben. Man denke nur an die überhöhten Betriebskostenabrechnungen von Deutsche Wohnen & Co.

Ganz klar würde ein Mietendeckel einigen BerlinerInnen etwas bringen, aber leider bleibt der Großteil außen vor – Es braucht ein striktes Eingreifen und Umsetzen der schon vorhandenen Mittel wie die sofortige Beschlagnahmung von Leerständen, auch wenn der Zugriff und die Erkenntnisse über Eigentümer aufgrund des fehlenden Immobilienregisters schwierig bis unmöglich gemacht werden. Solange solch ein Immobilienregister nicht die Hintermänner und die Strukturen der Immobiliengeflechte inklusive der Briefkastenfirmen aufgedeckt werden, kann sich die Politik, hier der Senat hinter solch fehlenden Informationen verstecken.

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