Banken und Angeklagte sollen zahlen, sagt der Richter

  • Im ersten Cum-Ex-Strafprozess äußert sich der Richter so, dass Banken und Angeklagte in der Pflicht stünden den verursachten Schaden auszugleichen.
  • Dafür sieht er weder eine Verjährung noch andere größere Hindernisse.
  • Die fünf Banken und Investmentgesellschaften sowie die beiden Angeklagten müssten in diesem Falle rund 390 Millionen Euro zurückzahlen.

Im ersten Cum-Ex-Strafprozess hat die 12. Strafkammer am Landgericht Bonn erstmals deutlich gemacht, dass Banken, Finanzfirmen und Angeklagte den entstandenen Schaden wohl ausgleichen müssen. Vorsitzender Richter Roland Zickler machte am Mittwoch klar, dass er kaum Hindernisse für eine Einziehung sehe.

weiterlesen – kompletter Artikel – Quelle

Das könnte dich auch interessieren …