Mietendeckel: die Praxis – Noch schöner wohnen

Jetzt ist der Mietendeckel beschlossen. Er verbietet Mieten über festgelegten Höchstgrenzen.

Jetzt ist der Mietendeckel beschlossen. Er verbietet Mieten über festgelegten Höchstgrenzen. Was MieterInnen jetzt tun müssen, erklären wir hier.

Der Mietendeckel ist radikaler geworden als der ihm zu Grunde liegende ursprüngliche Vorschlag. Er ist ein Dreiklang aus Einfrieren, Deckeln und Absenken von Mieten und betrifft alle etwa 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin, die vor 2014 gebaut worden sind.

Als zentrales Element gilt der unter Paragraf 3 des Gesetzes beschriebene „Mietenstopp“. Demnach ist es verboten, eine höhere Miete zu fordern als die zum Stichtag 18. Juni 2019 vereinbarte. Dies gilt unmittelbar ab Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich Mitte Februar. Auch Staffel- und Indexmieten sind davon nicht ausgenommen. Mieterhöhungen, die zwischen dem Stichtag und dem Inkrafttreten ausgesprochen wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Ob man die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen kann, werden erst die Gerichte klären. Für Wohnungen, die nach dem 18. Juni angemietet wurden, gilt die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarte Miete.

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