Zu wenig Hartz IV Wohnkosten: Gericht bittet Jobcenter zur Kasse

Ein herber Schlag für das Jobcenter: Ein Gericht verurteilte die Behörde jüngst zu Strafzahlungen, weil sie in vielen Fällen nicht ausreichend für die Unterkunftskosten von Leistungsbeziehern aufgekommen sei. Dieser Fehler soll das Jobcenter nun teuer zu stehen kommen.

Strafe für Jobcenter

Für das Jobcenter im Unstrut-Hainrich-Kreis in Mühlhausen beginnt das neue Jahr mit einem Dämpfer: Das Nordhäuser Sozialgericht verurteilte die Einrichtung zu einer saftigen Geldstrafe. Grund dafür seien die zu geringen Wohnkostenzahlungen an Leistungsempfänger, berichtet der MDR Thüringen. 2400 Euro Missbrauchsgebühren soll das Jobcenter nun für seinen Fehler zahlen.

Jobcenter kam Aufforderung des BSG nicht nach

Für die zuständige Richterin Gabriele Löffelholz schien der Fall klar gewesen zu sein: Trotz dreimaliger Aufforderung sei es den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) nicht nachgekommen, die Unterkunftskosten für Leistungsbezieher aufzubessern. Das BSG wies die Jobcenter vergangenes Jahr an, die Mietobergrenzen den ortsüblichen Mieten anzupassen und damit die staatlichen Hilfen aufzustocken.

Leistungsbezieher klagten

Hintergrund für das Urteil war u.a. die Klage eines Leistungsbeziehers, der vom Jobcenter dazu aufgefordert wurde, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. …

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