Erfolg vor Gericht nach Eigenbedarfskündigungen
Er konnte ohne Sorgen ins neue Jahr starten: Mietervereins-Mitglied Sühel S. muss nicht aus seiner Wohnung ausziehen. Das hat das Landgericht München I aktuell in zweiter Instanz entschieden. Der 41-Jährige war von seinem Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Denn der Vermieter hatte nicht nur Sühel S. gekündigt, sondern insgesamt fünf von sieben Mietparteien seines Mehrfamilienhauses in der St.-Paul-Straße gleich bei der Theresienwiese. Allen wegen Eigenbedarfs. Unter anderem die Tochter, der Sohn, der Neffe sowie der Vermieter selbst wollten laut Kündigungen in die Wohnungen einziehen. Die bisherigen Mieter bezahlen sehr niedrige Mieten.
Das Landgericht München I sah den Eigenbedarf des Vermieters, der Immobilienunternehmer ist, nun im Fall von Sühel S. nicht als gegeben an. Und wies die Berufung des Vermieters gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück. Das Amtsgericht hatte die Räumungsklage abgewiesen. „Ich bin überglücklich. Endlich kann ich wieder ruhig schlafen“, sagt Sühel S.. Vor Gericht hatte Anwältin Lisa Matuschek Sühel S. über den Rechtsschutz des Mietervereins vertreten. „Ein wichtiges Signal: Das Gericht hat gezeigt, dass man so nicht mit Mietern umgehen kann. Ich freue mich sehr für meinen Mandanten“, sagt die Spezialistin für Mietrecht.
Auch im Fall von Heike K. gibt es eine positive Entwicklung …
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